Irgendwie versteh ich grad ehrlich gesagt Dein Problem nicht.
Eine ZV-Androhung bildet mit einer anschließenden ZV-Maßnahme eine Angelegenheit. Wenn Du irgendwas "nur für den Fall, dass...." beantragt hast und das nicht durchgeführt wurde, fallen da keine Gebühren an. Wenn also die nächste ZV-Maßnahme nach der ZV-Androhung die Vermögensauskunft war, dann fallen halt für die Vermögensauskunft keine Gebühren an.
Es ist doch schnurz egal, welche ZV-Maßnahme folgt, ob nun ZV oder VA oder PfÜB oder was auch immer - für diese Vollstreckungsmaßnahme fallen keine neuen Gebühren an.
Anrechnung Vollstreckungsandrohung ZV?
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Alles klar. Ja, stand da grade bissl aufm Schlauch.