Anrechnung Vollstreckungsandrohung ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

15.11.2021, 16:52

Irgendwie versteh ich grad ehrlich gesagt Dein Problem nicht. :kopfkratz

Eine ZV-Androhung bildet mit einer anschließenden ZV-Maßnahme eine Angelegenheit. Wenn Du irgendwas "nur für den Fall, dass...." beantragt hast und das nicht durchgeführt wurde, fallen da keine Gebühren an. Wenn also die nächste ZV-Maßnahme nach der ZV-Androhung die Vermögensauskunft war, dann fallen halt für die Vermögensauskunft keine Gebühren an.

Es ist doch schnurz egal, welche ZV-Maßnahme folgt, ob nun ZV oder VA oder PfÜB oder was auch immer - für diese Vollstreckungsmaßnahme fallen keine neuen Gebühren an.
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Krümelkekse
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#12

15.11.2021, 17:12

Alles klar. Ja, stand da grade bissl aufm Schlauch.
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