Anlage 1 und die Zinsen ....
Verfasst: 08.11.2021, 17:05
Hallo,
möchte mir wahrscheinlich bloß etwas Luft machen
Ich vollstrecke nun seit fast 20 Jahren, habe also auch die ganze Einführung des Formularzwanges etc mitgemacht.
Wir arbeiten bei uns mit RAmicro, vorher mit Renostar -- bei der Zwangsvollstreckung wird also die Anlage 1 immer wunderschön so weit vom System ausgefüllt. Der guten Ordnung halber füge ich immer noch ein Forderungskonto mit bei.
Dabei übernimmt unser System die ausgerechneten Zinsen bis Antragstellung in Zeile 5 ... nebst Zinsen in Höhe von 5 bzw. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/ aus ... EUR seit dem (Datum des Antrags) .... bis
Ein Enddatum ist nicht eingetragen, eigentlich logisch, da ja die Zinsen ab Antragsdatum weiter laufen.
Bislang gab es nie Probleme. .. aber ein bestimmter Gerichtsvollzieher aus Berlin weist regelmäßig meine Antrag zurück, da die Zinsen seiner Meinung nach fehlerhaft eingetragen sind. Er verweist hier auf Urteile des LG Berlin 5T 428/18 und 51 T 211/19...
so wie ich es verstanden habe, soll ich die ausgerechneten Zinsen mit Zinsbeginn und Zinsende in den Zeilen 7 oder 8 eintragen, und in Zeile 5 keinen Betrag einsetzen ... ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Nur Interessehalber... wie sehen das eure Gerichtsvollzieher und wie füllt ihr die Anlage 1 aus... kann doch nicht sein, dass ein Gerichtsvollzieher hier aus der Reihe tanzt.... und meine Anträge zurückweist... Würde ja dann im Umkehrschluss heißen, alle andere Gerichtsvollzieher machen was falsch
möchte mir wahrscheinlich bloß etwas Luft machen
Ich vollstrecke nun seit fast 20 Jahren, habe also auch die ganze Einführung des Formularzwanges etc mitgemacht.
Wir arbeiten bei uns mit RAmicro, vorher mit Renostar -- bei der Zwangsvollstreckung wird also die Anlage 1 immer wunderschön so weit vom System ausgefüllt. Der guten Ordnung halber füge ich immer noch ein Forderungskonto mit bei.
Dabei übernimmt unser System die ausgerechneten Zinsen bis Antragstellung in Zeile 5 ... nebst Zinsen in Höhe von 5 bzw. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/ aus ... EUR seit dem (Datum des Antrags) .... bis
Ein Enddatum ist nicht eingetragen, eigentlich logisch, da ja die Zinsen ab Antragsdatum weiter laufen.
Bislang gab es nie Probleme. .. aber ein bestimmter Gerichtsvollzieher aus Berlin weist regelmäßig meine Antrag zurück, da die Zinsen seiner Meinung nach fehlerhaft eingetragen sind. Er verweist hier auf Urteile des LG Berlin 5T 428/18 und 51 T 211/19...
so wie ich es verstanden habe, soll ich die ausgerechneten Zinsen mit Zinsbeginn und Zinsende in den Zeilen 7 oder 8 eintragen, und in Zeile 5 keinen Betrag einsetzen ... ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Nur Interessehalber... wie sehen das eure Gerichtsvollzieher und wie füllt ihr die Anlage 1 aus... kann doch nicht sein, dass ein Gerichtsvollzieher hier aus der Reihe tanzt.... und meine Anträge zurückweist... Würde ja dann im Umkehrschluss heißen, alle andere Gerichtsvollzieher machen was falsch