VU vorläufig vollstreckbar - ZV ohne vollstreckbare Ausfertigung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Britannia
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#1

05.11.2021, 10:10

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Ich habe eine VU in einer Räumungssache, dieses ist vorläufig vollstreckbar. Der Gläubiger möchte, dass wir sofort vollstrecken.
Kann ich nun ohne eine vollstreckbare Ausfertigung direkt den GVZ mit der Räumung beauftragen?

Vielen lieben Dank schonmal.
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Pepples
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#2

05.11.2021, 10:35

An den Vollstreckungsvoraussetzungen hat sich nichts geändert. Wenn ihr noch keine vollstreckbare Ausfertigung habt, müsst ihr die bei Gericht anfordern.
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Britannia
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#3

05.11.2021, 11:08

Vielen Dank!
Das lag mir auch so an, aber man wird doch gerne mal von den Anwälten verunsichert.
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