PfüB-Zustellung über beA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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scully
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#11

05.11.2021, 13:15

Anahid hat geschrieben:
05.11.2021, 09:14
TomR hat geschrieben:
05.11.2021, 08:47
Wenn ich den PfÜB im RA-Micro erstelle kann ich den direkt per beA an das Gericht schicken. Diese verteilen das dann an den jeweils zuständigen GVZ.

Das Gericht macht anscheinend nur die Ausfertigung für sich und für den GVZ, nicht für die jeweiligen Drittschuldner.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Rechtspflegerin wollte sie aber in Zukunft sicherstellen, dass unsere elektronisch eingereichten PfÜBs in ausreichender Anzahl an die GVZ gehen.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben, ich habs mir schon gedacht. Die Gerichte haben natürlich genauso wenig Lust, sich hinzustellen und den Kopierdienst zu spielen, wie auch die Gerichtsvollzieher - verständlich, meiner Meinung nach. Wenn ich bedenke, dass ich hier oft PfÜB's mit mehreren Drittschuldnern (zuletzt 13! Banken) fertige, würde ich mich als Geschäftsstelle des Amtsgerichts auch bedanken, wenn ich den Kram kopieren soll. Das ganze System ist sowas von nicht durchdacht, dass es einem echt grausen kann. Und ja: ich schicke PfÜB's immer noch per Post an das AG, eben um solchen Problemen zu entgehen (was aber ja dann wohl ab Januar auch vorbei sein dürfte). Wir haben ja auch wirklich nichts anderes zu tun, als uns mit so einem Kram zu beschäftigen. :roll:
Kann nur zustimmen, dass all das noch nicht genau durchdacht ist. Aber meine ZV-Geschäftsstelle hat mir immer Kopien mit gefertigt, falls mal was fehlte oder so. Und auch bei den GVZ hat nie jemand gemeckert, sondern halt dann berechnet.
TomR
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#12

05.11.2021, 20:01

Anahid hat geschrieben:
05.11.2021, 09:14

Das ganze System ist sowas von nicht durchdacht, dass es einem echt grausen kann. Und ja: ich schicke PfÜB's immer noch per Post an das AG, eben um solchen Problemen zu entgehen (was aber ja dann wohl ab Januar auch vorbei sein dürfte). Wir haben ja auch wirklich nichts anderes zu tun, als uns mit so einem Kram zu beschäftigen. :roll:

Ab Januar 2023 vielleicht ;) Laut Aussage einer Rechtspflegerin kommt es wohl erstmal im Frühjahr für Zivilsachen, im Sommer dann für Familiensachen und erst danach irgendwann mal für die ZV... Man kann nur hoffen, dass das alles ein wenig beschleunigt wird.
Dellarella
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#13

25.11.2021, 10:56

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Ab Januar 2023 vielleicht ;) Laut Aussage einer Rechtspflegerin kommt es wohl erstmal im Frühjahr für Zivilsachen, im Sommer dann für Familiensachen und erst danach irgendwann mal für die ZV... Man kann nur hoffen, dass das alles ein wenig beschleunigt wird.
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Ist das sicher? Ich finde im Netz wirklich nur widersprüchliche Informationen, ob denn nun Zwangsvollstreckungsaufträge (Vermögensauskunft, Drittauskünfte, PFÜBs) allesamt ab dem 01.01.2022 über beA zu laufen haben.

Kann mir hier jemand nochmal was zur Beruhigung oder Panik verhelfen?
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Adora Belle
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#14

25.11.2021, 11:07

Der neue §130d ZPO dürfte für alle zivilrechtlichen Verfahren gelten. Ich sehe da keine Ausnahme für die Zwangsvollstreckung.
Dellarella
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#15

25.11.2021, 11:45

Adora, danke für deine schnelle Antwort. Das klingt furchtbar!
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