PfüB-Zustellung über beA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
TomR
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 03.08.2021, 10:38
Beruf: Kaufmann für Büromanagement
Software: RA-Micro

#1

03.11.2021, 09:24

Hallo FoReNo-Mitglieder,

in einer aktuellen ZV-Sache habe ich einen PFüB an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle unseres lokalen Amtsgerichts übersandt (per beA, samt Anlagen). Nun habe ich ein Schreiben von der zuständigen Gerichtsvollzieherin erhalten: Sie ist der Ansicht, dass sie nicht verpflichtet ist, Kopien des PFüBs zu erstellen, um diese an die Drittschuldner weiterzugeben.

Kann sie die nicht einfach kopieren und uns dann die Kopiekosten in Rechnung stellen? Die 50ct pro Seite sind sicherlich angenehmer zu bezahlen als ständig extra Kopien anzufertigen und die erst 3 Wochen später bei der Gerichtsvollzieherin, nach Aufforderung, einzureichen. Zumal ich dieses "Problem" nur mit dieser einen Gerichtsvollzieherin habe. Die restlichen GVZ handhaben das über Kopiekosten.

Die Rechtspflegerin beim Amtsgericht konnte mir leider dazu keine genause Aussage treffen. Es sei wohl in der Zwangsvollstreckung noch nicht festgelegt, wie mit dem elektronischen Rechtsverkehr hierzu umgegangen werden soll.

Meine Frage daher an euch: Wie handhabt ihr das mit den PFüBs per beA? Oder vielleicht hat ja jemand einen Lösungsansatz für mich und die Gerichtsvollzieherin. Leider haben wir mit dieser keine allzu positive Vergangenheit.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

03.11.2021, 09:54

TomR hat geschrieben:
03.11.2021, 09:24
Wie handhabt ihr das mit den PFüBs per beA?
Ich handhabe das ehrlich gestanden gar nicht, weil ich die Zustellung meiner Pfüb´s nach deren Erlass vom Gericht vermitteln lasse.

An sich sollte es kein Problem darstellen, dass die GVin Kopien macht und diese berechnet. Ich weiß nicht, ob man wegen sowas eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht (wohl eher nicht). :ka
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
TomR
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 03.08.2021, 10:38
Beruf: Kaufmann für Büromanagement
Software: RA-Micro

#3

03.11.2021, 10:16

Leider sieht sich die Gerichtsvollzieherin nicht verpflichtet, Kopien zu erstellen.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

03.11.2021, 13:42

Das ist ärgerlich, aber auch nicht zu ändern. Reiche die erforderlichen Kopien nach und gut isses.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
TomR
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 03.08.2021, 10:38
Beruf: Kaufmann für Büromanagement
Software: RA-Micro

#5

04.11.2021, 10:58

Ich habe jetzt hierzu nochmal mit 2 "befreundeten" Gerichtsvollziehern gesprochen, die mir mitgeteilt haben, dass die Auslagen zwar vom GVZ abgerechnet werden, aber die Kopiekosten direkt an die Staatskasse gehen.

Da kann ich das absolut verstehen, dass sie hier keine Kopien selber erstellen will.
Benutzeravatar
scully
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 26.03.2008, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

04.11.2021, 11:12

Hallo Tom,

versteh ich das richtig? Ihr habt PfÜB beantragt und kümmert euch dann selbst um die Zustellung, indem ihr den PfÜB wieder über das Gericht an den zuständigen GVZ verteilen lasst.
Wie viele Ausfertigungen wurden denn von Gericht erteilt?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4840
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#7

04.11.2021, 15:40

Löst nicht Dein aktuelles Problem, aber: Warum schickt ihr die Pfübs nicht grundsätzlich immer demselben GVZ zur Zustellung (und zwar einem bei dem ihr wisst, dass der sich nicht weigert)? Wir lassen Zustellungen von VZV und - in Ausnahmefällen - von Pfübs immer von unserem "Haus- und Hof-GVZ" vornehmen. Allerdings lassen wir Pfübs in der Regel vom Gericht zur Zustellung vermitteln.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
TomR
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 03.08.2021, 10:38
Beruf: Kaufmann für Büromanagement
Software: RA-Micro

#8

05.11.2021, 08:47

scully hat geschrieben:
04.11.2021, 11:12
Hallo Tom,

versteh ich das richtig? Ihr habt PfÜB beantragt und kümmert euch dann selbst um die Zustellung, indem ihr den PfÜB wieder über das Gericht an den zuständigen GVZ verteilen lasst.
Wie viele Ausfertigungen wurden denn von Gericht erteilt?
Wenn ich den PfÜB im RA-Micro erstelle kann ich den direkt per beA an das Gericht schicken. Diese verteilen das dann an den jeweils zuständigen GVZ.

Das Gericht macht anscheinend nur die Ausfertigung für sich und für den GVZ, nicht für die jeweiligen Drittschuldner.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Rechtspflegerin wollte sie aber in Zukunft sicherstellen, dass unsere elektronisch eingereichten PfÜBs in ausreichender Anzahl an die GVZ gehen.
TomR
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 03.08.2021, 10:38
Beruf: Kaufmann für Büromanagement
Software: RA-Micro

#9

05.11.2021, 08:51

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
04.11.2021, 15:40
Löst nicht Dein aktuelles Problem, aber: Warum schickt ihr die Pfübs nicht grundsätzlich immer demselben GVZ zur Zustellung (und zwar einem bei dem ihr wisst, dass der sich nicht weigert)? Wir lassen Zustellungen von VZV und - in Ausnahmefällen - von Pfübs immer von unserem "Haus- und Hof-GVZ" vornehmen. Allerdings lassen wir Pfübs in der Regel vom Gericht zur Zustellung vermitteln.
Der PfÜB geht ja elektronisch beim Gericht ein und wird von dort an den jeweils zuständigen GVZ verteilt. Einen "Haus- und Hof-GVZ" haben wir leider nicht. :schock Und derjenige, dem ich immer mal Fragen zur ZV stellen darf, ist leider schon im Ruhestand.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

05.11.2021, 09:14

TomR hat geschrieben:
05.11.2021, 08:47
Wenn ich den PfÜB im RA-Micro erstelle kann ich den direkt per beA an das Gericht schicken. Diese verteilen das dann an den jeweils zuständigen GVZ.

Das Gericht macht anscheinend nur die Ausfertigung für sich und für den GVZ, nicht für die jeweiligen Drittschuldner.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Rechtspflegerin wollte sie aber in Zukunft sicherstellen, dass unsere elektronisch eingereichten PfÜBs in ausreichender Anzahl an die GVZ gehen.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben, ich habs mir schon gedacht. Die Gerichte haben natürlich genauso wenig Lust, sich hinzustellen und den Kopierdienst zu spielen, wie auch die Gerichtsvollzieher - verständlich, meiner Meinung nach. Wenn ich bedenke, dass ich hier oft PfÜB's mit mehreren Drittschuldnern (zuletzt 13! Banken) fertige, würde ich mich als Geschäftsstelle des Amtsgerichts auch bedanken, wenn ich den Kram kopieren soll. Das ganze System ist sowas von nicht durchdacht, dass es einem echt grausen kann. Und ja: ich schicke PfÜB's immer noch per Post an das AG, eben um solchen Problemen zu entgehen (was aber ja dann wohl ab Januar auch vorbei sein dürfte). Wir haben ja auch wirklich nichts anderes zu tun, als uns mit so einem Kram zu beschäftigen. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten