Beauftragung Gerichtsvollzieher Zuständigkeit - BITTE HILFE!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MarinaNeo92
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#11

03.11.2021, 11:48

Anahid hat geschrieben:
03.11.2021, 10:36
Jetzt fragt sich, was Du unter "möglicher späterer Pfändung" verstehst? Ganz ehrlich: Du glaubst doch nicht, dass der GF der GmbH von MG nach Kassel reist um die Vermögensauskunft zu leisten? Das wäre mal was ganz Neues. ;)

Ich würde die Vermögensauskunft ohne vorherige Vollstreckung beantragen und für den Fall, dass der GF nicht erscheint, Drittauskünfte des Steueramtes beantragen, damit ich die Konten der GmbH in Erfahrung bringen kann. Dürfte bei Deiner Konstellation die bessere Variante sein. Eine Vollstreckung in den Geschäftsräumen bringt doch eh zu 95 % nichts. Schau, dass Du die Konten in Erfahrung bringst und mach die dicht. ;)
Vielen lieben Dank, habe ich gerade rausgeschickt. :huepf
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