Beauftragung Gerichtsvollzieher Zuständigkeit - BITTE HILFE!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MarinaNeo92
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#1

02.11.2021, 13:15

Hallo Ihr Lieben,

ich habe in einer Zwangsvollstreckungssache seit 2 Wochen ziemliche Kopfschmerzen. :sad:
Unser Mandant (eine GmbH) hat gegen unseren Gegner (ebenfalls eine GmbH) eine Forderung in Höhe von ca. 7.500 Euro offen. (Aus einem VU u. einem KFB + Vollstreckungskosten).

Der Gerichtsvollzieher hat die Vollstreckung eingestellt bzw. gar nicht erst begonnen (wir haben eine Vermögensauskunft sowie Pfändung beantragt). Grund: Er sei nicht zuständig sondern der oder die Kollegin in Kassel. :kopfkratz :kopfkratz

ABER:

Die GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in Mönchengladbach (der GF auch). Die Firma ist vor einigen Jahren aus Kassel nach Mönchengladbach gezogen. Sie ist noch in dem HRB in Kassel eingetragen obwohl sie wie gesagt umgezogen ist. Hat sich also nicht in das HRB in Mönchengladbach umtragen lassen (meines Wissens muss sie das rechtlich nicht. Da der Sitz immer noch da ist, nur wie gesagt ist die Geschäftsanschrift in Mönchengladbach.


Wenn ich einen GV in Kassel beauftrage, macht das für mich keinen Sinn. Wie soll der in Mönchengladbach pfänden? :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

Könnte mir einer helfen, wie ich nun weiter verfahren soll?


Tausend Dank!!!!
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Anahid
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#2

02.11.2021, 13:25

Welche Anschrift steht denn im Titel?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
MarinaNeo92
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#3

02.11.2021, 13:46

Anahid hat geschrieben:
02.11.2021, 13:25
Welche Anschrift steht denn im Titel?
Die in Mönchengladbach...
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Anahid
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#4

02.11.2021, 14:45

Ich würde den GV mal anrufen. Normalerweise ist der GV zuständig, der in dem Bezirk sitzt, in dem der Handelsregistereintrag ist. Da das aber ja hier überhaupt nicht übereinstimmt, fragt sich jetzt, ob Du einen GV in Kassel beauftragen musst, damit dieser im Wege der Rechtshilfe oder was auch immer einen GV in MG beauftragt oder ob Du nicht doch direkt unter der Anschrift in MG vollstrecken kannst.

Manche sind echt sooooo umständlich. :roll:
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#5

02.11.2021, 15:58

Anahid hat geschrieben:
02.11.2021, 14:45
Ich würde den GV mal anrufen. Normalerweise ist der GV zuständig, der in dem Bezirk sitzt, in dem der Handelsregistereintrag ist. Da das aber ja hier überhaupt nicht übereinstimmt, fragt sich jetzt, ob Du einen GV in Kassel beauftragen musst, damit dieser im Wege der Rechtshilfe oder was auch immer einen GV in MG beauftragt oder ob Du nicht doch direkt unter der Anschrift in MG vollstrecken kannst.

Manche sind echt sooooo umständlich. :roll:

Dankesehr für die Antwort aber der GV geht einfach nicht ans Telefon. Habe es schon 2 Mal versucht, die haben ja so lustige Sprechzeiten, aka nur 2 Stunden in der Woche. Die E-Mails lässt er auch abblocken :sad:

Meinst du das Amtsgericht könnte mir da weiterhelfen? Kassel oder Mönchengladbach?

Danke!!

LG
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Anahid
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#6

02.11.2021, 16:00

Versuch doch mal den zuständigen GV in Kassel anzurufen; vielleicht bekommst Du den und vielleicht kann der Dir einen Tipp geben?
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pitz
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#7

02.11.2021, 16:46

Oder versuch es direkt bei der GVZ (in M'gladbach und dann ggf. Kassel).

M'gladbach: 02161 276-500

Kassel: 0561 912-1867
Dr. House
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#8

02.11.2021, 18:05

Der Kollege in Möchengladbach hat Recht. Den Pfändungsversuch hätte er zwar ausführen können, aber die sofortige Vermögensauskunft (807 unterstellt) ist nur durch den Gerichtvollzieher/in in Kassel möglich. Das liegt daran, dass eine Eintragung in die Schuldnerkartei nur am eingetragenen Sitz, also in Kassel, erfolgen kann. Das ganze Vermögensauskunftsverfahren durch den unzuständigen Gerichtsvollzieher wäre unzulässig. Hat also mit Umständlichkeit nichts zu tun. ;)
Der/die Kollege/in lädt den Geschäftsführer nach Kassel. Und sollte er sich dagegen beschweren, kann man ihm ja anheim stellen, den Sitz zu verlegen.
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#9

03.11.2021, 10:09

Dr. House hat geschrieben:
02.11.2021, 18:05
Der Kollege in Möchengladbach hat Recht. Den Pfändungsversuch hätte er zwar ausführen können, aber die sofortige Vermögensauskunft (807 unterstellt) ist nur durch den Gerichtvollzieher/in in Kassel möglich. Das liegt daran, dass eine Eintragung in die Schuldnerkartei nur am eingetragenen Sitz, also in Kassel, erfolgen kann. Das ganze Vermögensauskunftsverfahren durch den unzuständigen Gerichtsvollzieher wäre unzulässig. Hat also mit Umständlichkeit nichts zu tun. ;)
Der/die Kollege/in lädt den Geschäftsführer nach Kassel. Und sollte er sich dagegen beschweren, kann man ihm ja anheim stellen, den Sitz zu verlegen.

Okay vielen Dank!!

Das heißt ich beauftrage einen GVZ in Kassel. Wegen möglicher späterer Pfändung - könnte das ggf. nicht sehr teuer für uns werden? Falls der GVZ aus Kassel nach Mönchengladbach fahren muss, könnte uns das als Kosten auferlegt werden?

LG
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Anahid
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#10

03.11.2021, 10:36

Jetzt fragt sich, was Du unter "möglicher späterer Pfändung" verstehst? Ganz ehrlich: Du glaubst doch nicht, dass der GF der GmbH von MG nach Kassel reist um die Vermögensauskunft zu leisten? Das wäre mal was ganz Neues. ;)

Ich würde die Vermögensauskunft ohne vorherige Vollstreckung beantragen und für den Fall, dass der GF nicht erscheint, Drittauskünfte des Steueramtes beantragen, damit ich die Konten der GmbH in Erfahrung bringen kann. Dürfte bei Deiner Konstellation die bessere Variante sein. Eine Vollstreckung in den Geschäftsräumen bringt doch eh zu 95 % nichts. Schau, dass Du die Konten in Erfahrung bringst und mach die dicht. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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