Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA Nik
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#1
23.10.2021, 23:13
Muss man bei einer Kontopfändung das Konto angeben oder reicht es aus mitzuteilen dass ein Konto beispielsweise bei der Sparkasse XY besteht?
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Geiselmann
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#2
24.10.2021, 11:00
Die Kontonummer muss nicht angegeben werden.
S. Geiselmann
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Tigerle
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#3
25.10.2021, 08:41
Es genügt als Drittschuldner die Bank anzugeben. Nicht vergessen auch die Herausgabe der Kontoauszüge mit zu pfänden