Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MrsLittletall
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#1

22.10.2021, 10:52

Hallöchen!

Leider hab ich mal wieder eine Sache, die ich zum ersten Mal mache und mir unsicher bin.

Wir haben einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid beantragt und sodann einen Zwangsvollstreckungsbescheid. Der liegt jetzt vor. Mein Chef hat ihn mir gegeben und meinte "Können wir da jetzt draus vollstrecken? Fehlt da nicht die Vollstreckungsklausel?"

Bei VB braucht man doch in der Regel keine Klausel.. die sind ja für Urteile und so weiter.

Ist der VB vom Arbeitsgericht jetzt zur Vollstreckung geeignet oder muss ich den wirklich nochmal hinschicken und um Vollstreckungsklausel bitten? Ich denke ja, das erstere ist der Fall.

Vielen Dank.
Pitt
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#2

22.10.2021, 11:14

§ 46a ArbGG, § 796 Abs. 1 ZPO = Vollstreckungsbescheid braucht keine Klausel, außer bei Rechtsnachfolge
Vollstreckung ist also möglich, man müsste nur schauen, ob man noch die einwöchige Einspruchsfrist abwarten oder direkt loslegen möchte.
MrsLittletall
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#3

25.10.2021, 08:40

Daaanke!

Die einwöchige Frist sollte abgelaufen sein. Dann betreibe ich die Vollstreckung aus dem Bescheid.

Es wundert mich aber schon... warum ist denn das Arbeitsgerichtsmahnverfahren noch nicht online möglich?
Pitt
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#4

25.10.2021, 08:59

Ich vermute mal, es liegt an der Digitalallergie des Bundes und einer Kosten/Nutzen-Abwägung. Die Zahl der arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren ist im Vergleich zu den "normalen" Mahnverfahren klein und da es keine Zentralen Mahngerichte für die Arbeitsgerichtsbarkeit gibt, müsste entweder eine entsprechende Reform her oder jedes einzelne Arbeitsgericht müsste technisch so ausgerüstet werden wie die Zentralen Mahngerichte, damit es rund läuft. Das kostet und da steht die "schwarze Null" des Finanzministeriums im Weg.
Im letzten Jahr haben noch über 80.000 Verwaltungscomputer in Berlin mit Windows 7 gearbeitet, da wundert mich eigentlich nix mehr.
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