Bauspk.-Kto gepfändet - Kto. ist Gemeinschaftskonto !

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#1

20.10.2021, 17:35

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage:

wir haben den Bausparvertrag des Schuldners gepfändet. Die Bausparkasse sagt uns in ihrer Drittschuldnererklärung folgendes:

"Die Pfändung haben wir vorgemerkt. Ansprüche Dritter sind uns nicht bekannt. Es ist ein Guthaben vorhanden, welches die gepfändete Forderung übersteigt.

Es handelt sich um einen Gemeinschaftsvertrag mit Gemeinschaftsverfügungsrecht. Verfügungen sind nur zusammen mit dem weiteren Kontoinhaber möglich."


Das nützt mir im Moment ja wohl eher wenig.

Habe ich eine Chance, an dasGeld für unsere Mandantin zu kommen? Hat das schon einmal irgendjemand gehabt oder sogar gemacht?

Vielen Dank für Eure Ideen.

Flora
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

21.10.2021, 12:38

Weißt Du denn wer der weitere Verfügungsberechtigte ist?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#3

21.10.2021, 15:54

Ja, die Ehefrau.
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#4

29.10.2021, 10:51

Ich schubse die Frage noch einmal ein bißchen nach oben :-)
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#5

29.10.2021, 13:40

Ich denke mal, dass es sich um ein Und-Konto handelt.
Ohne Zustimmung der Frau wird da nichts zu machen sein.
Gibt es einen Titel gegen die Frau?
S. Geiselmann
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#6

29.10.2021, 14:19

Nein, leider nicht :-(
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

02.11.2021, 13:29

Mir fällt dazu nur ein, bei der Ehefrau den Herausgabeanspruch zu pfänden und dann, wenn sie die Auszahlung immer noch nicht freigibt, nochmal ausdrücklich zur Zustimmung aufzufordern. Macht sie das dann immer noch nicht, dürfte wohl der Weg über eine Feststellungsklage zu gehen sein. Wäre jetzt mal die Reihenfolge, die mir hier einfallen würde.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten