Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
wir haben den Bausparvertrag des Schuldners gepfändet. Die Bausparkasse sagt uns in ihrer Drittschuldnererklärung folgendes:
"Die Pfändung haben wir vorgemerkt. Ansprüche Dritter sind uns nicht bekannt. Es ist ein Guthaben vorhanden, welches die gepfändete Forderung übersteigt.
Es handelt sich um einen Gemeinschaftsvertrag mit Gemeinschaftsverfügungsrecht. Verfügungen sind nur zusammen mit dem weiteren Kontoinhaber möglich."
Das nützt mir im Moment ja wohl eher wenig.
Habe ich eine Chance, an dasGeld für unsere Mandantin zu kommen? Hat das schon einmal irgendjemand gehabt oder sogar gemacht?
Vielen Dank für Eure Ideen.
Flora
Bauspk.-Kto gepfändet - Kto. ist Gemeinschaftskonto !
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Ich denke mal, dass es sich um ein Und-Konto handelt.
Ohne Zustimmung der Frau wird da nichts zu machen sein.
Gibt es einen Titel gegen die Frau?
S. Geiselmann
Ohne Zustimmung der Frau wird da nichts zu machen sein.
Gibt es einen Titel gegen die Frau?
S. Geiselmann
- Anahid
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Mir fällt dazu nur ein, bei der Ehefrau den Herausgabeanspruch zu pfänden und dann, wenn sie die Auszahlung immer noch nicht freigibt, nochmal ausdrücklich zur Zustimmung aufzufordern. Macht sie das dann immer noch nicht, dürfte wohl der Weg über eine Feststellungsklage zu gehen sein. Wäre jetzt mal die Reihenfolge, die mir hier einfallen würde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.