Vollstrecken aus Urteil, obwohl nur Zustimmung verlangt wird???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SteffiausBerlin
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#1

12.10.2021, 12:20

Hallo liebe Kollegen,

mir liegt ein Urteil vor. Dort heißt es: " Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatl. Bruttokaltmiete von bisher .... € auf .... € ab dem 01.04.2020 zuzustimmen."

Chef meint jetzt, da die Beklagte sich nicht rührt, dass wir eine vollstreckb. Ausf. des Urteils besorgen und die Vollstreckung einleiten sollen.

Ich bin aber der Meinung, dass ich aus dem Urteil nicht vollstrecken kann - also auf herkömmliche Weise via GV. Wie soll das gehen? Soll ich den GV mit gezogener Pistole hinschicken und die Beklagte zwingen, der Erhöhung zuzustimmen? :patsch

Ich denke eher, dass wir jetzt die Kündigung für die Wohnung aussprechen und diesen Weg gehen sollten.

Was meint hier?

LG aus Berlin :thx
samsara
...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.10.2021, 12:32

Schau mal hier: viewtopic.php?t=5647
...
Kennt alle Akten auswendig
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#3

12.10.2021, 14:12

§894 ZPO ist die maßgebliche Vorschrift.
SteffiausBerlin
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#4

12.10.2021, 15:20

Dankeschön!
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