Verzicht auf Teilforderung
Verfasst: 08.10.2021, 10:34
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Wir wollen uns mit einem Schuldner vergleichen. Nach Zahlung der Vergleichssumme würde ich den entwerteten Vollstreckungstitel an den Schuldner herausgeben und bestätigen, dass die Forderung durch Bezahlung des Vergleichsbetrages erledigt ist. Soweit so gut. Was ist aber, wenn der Schuldner doch einen Insolvenzantrag stellt, weil nicht alle Gläubiger den Vergleich angenommen haben? Haben wir dann aufgrund des Teilverzichts keine Chance, am Insolvenzverfahren mit der Restforderung teilzunehmen? Bin gerade etwas ratlos.
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:
Wir wollen uns mit einem Schuldner vergleichen. Nach Zahlung der Vergleichssumme würde ich den entwerteten Vollstreckungstitel an den Schuldner herausgeben und bestätigen, dass die Forderung durch Bezahlung des Vergleichsbetrages erledigt ist. Soweit so gut. Was ist aber, wenn der Schuldner doch einen Insolvenzantrag stellt, weil nicht alle Gläubiger den Vergleich angenommen haben? Haben wir dann aufgrund des Teilverzichts keine Chance, am Insolvenzverfahren mit der Restforderung teilzunehmen? Bin gerade etwas ratlos.