Verzicht auf Teilforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

08.10.2021, 10:34

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:

Wir wollen uns mit einem Schuldner vergleichen. Nach Zahlung der Vergleichssumme würde ich den entwerteten Vollstreckungstitel an den Schuldner herausgeben und bestätigen, dass die Forderung durch Bezahlung des Vergleichsbetrages erledigt ist. Soweit so gut. Was ist aber, wenn der Schuldner doch einen Insolvenzantrag stellt, weil nicht alle Gläubiger den Vergleich angenommen haben? Haben wir dann aufgrund des Teilverzichts keine Chance, am Insolvenzverfahren mit der Restforderung teilzunehmen? Bin gerade etwas ratlos.
Benutzeravatar
Birne
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1185
Registriert: 29.09.2010, 08:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sachsen

#2

08.10.2021, 11:38

Befindet ihr euch in einem Schuldenregulierungsverfahren?
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

08.10.2021, 11:55

Noch nicht.
Benutzeravatar
Birne
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1185
Registriert: 29.09.2010, 08:39
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sachsen

#4

08.10.2021, 12:18

Im Falle einer späteren Insolvenz könnte der Verwalter doch dann aber auch die bisher gezahlten Raten von euch zurückverlangen. Vielleiht könnt ihr in der Ratenzahlungsvereinbarung einen entsprechenden Passus aufnehmen, dass der Schuldner versichert, zur Zahlung der Raten in der Lage zu sein und das ein InsoVerfahren weder anhängig ist noch anhängig gemacht wird und im Falle einer doch eröffneten Insolvenz diese Vereinbarung hinfällig ist?!
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

08.10.2021, 12:54

Birne hat geschrieben:
08.10.2021, 12:18
Vielleiht könnt ihr in der Ratenzahlungsvereinbarung einen entsprechenden Passus aufnehmen, dass der Schuldner versichert, zur Zahlung der Raten in der Lage zu sein und das ein InsoVerfahren weder anhängig ist noch anhängig gemacht wird und im Falle einer doch eröffneten Insolvenz diese Vereinbarung hinfällig ist?!
So würde ich es auch machen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#6

11.10.2021, 08:01

Dankeschön.

Der Schuldner möchte sich mit uns vergleichen, damit er ein Insolvenzverfahren abwenden kann. Der Vergleichsbetrag soll in einer Zahlung erfolgen. Ich werde in die Vereinbarung mit aufnehmen, dass im Falle eines Insolvenzverfahrens die ursprüngliche Forderung wieder auflebt.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#7

11.10.2021, 09:51

:daumen
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten