Vermögensauskunft abrufen!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ninalchlr
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#1

06.10.2021, 09:42

Hallo,

ich wurde von meinem Chef beauftragt, die Vermögensauskunft für unseren Schuldner abzurufen. Das Vollstreckungsportal hat aber momentan Wartungsarbeiten. Nun stellt sich mir die Frage, wo ich das denn noch abrufen kann bzw. wie ich die Information sonst herbekomme ...

Vorab vielen Dank und zur Information, bin aus Bayern ;)
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icerose
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#2

06.10.2021, 12:04

Wenn du schon weißt, dass dein Schuldner eine Vermögensauskunft abgegeben hat, musst du einen Gerichtsvollzieher (den für den Wohnort/Sitz des Schuldners zuständigen) mit der Übersendung einer Abschrift beauftragen.
Genau aus dem Grund schaue ich auch gar nicht mehr (kostenpflichtig) in dieses Portal. ;)
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Tigerle
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#3

06.10.2021, 12:23

Im Vollstreckungsportal erfährst Du nur, ob der Schuldner schon etwas abgegeben hat oder nicht. Das Protokoll erhälst Du - wie icerose geschrieben hat - direkt vom GVZ
ninalchlr
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#4

07.10.2021, 10:34

Okay, vielen lieben Dank für die schnellen Antworten :)
Judy 2020
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#5

11.12.2021, 10:06

Hallo, Icerose und Tigerle, wisst ihr zufällig, ob man durch ein Anschreiben oder Telefonat an das Vollstteckungsgericht Auskunft darüber bekommt, ob und wann der Schuldner die VAK abgegeben hat oder muss man das generell im Vollstreckungsportal einsehen?
Liebe Grüße von Judy
Judy 2020
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#6

11.12.2021, 10:09

Und noch ne Frage an Euch: Kann man das Protokoll bei GVZ dann mit einem normalen Schreiben anfordern oder ist da auch Formularzwang?
Lieber Gruß von Judy
Feldhamster
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#7

11.12.2021, 13:39

Soweit ich weiß muss man den Antrag auf Abgabe der VA stellen (also Formularzwang) und wenn eine noch gültige VA vorliegt, bekommt man diese dann. Es entstehen also beim RA die üblichen Kosten für den Antrag auf Abgabe der VA zzgl. der GVZ-Kosten.
Judy 2020
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#8

13.12.2021, 22:32

Danke, für deine Antwort, lieber Feldhamster.
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icerose
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#9

17.12.2021, 09:08

Judy 2020 hat geschrieben:
11.12.2021, 10:06
Hallo, Icerose und Tigerle, wisst ihr zufällig, ob man durch ein Anschreiben oder Telefonat an das Vollstteckungsgericht Auskunft darüber bekommt, ob und wann der Schuldner die VAK abgegeben hat oder muss man das generell im Vollstreckungsportal einsehen?
Liebe Grüße von Judy
Der Vollständigkeit halber antworte ich hier noch:
Wenn du wissen willst, OB der Schuldner eine VA abgegeben hat, dann schaust du ins Vollstreckungsportal. Die Gerichte reagieren schon lange nicht mehr auf solche Anfragen oder sie verweisen dich auf das Portal.
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