Hallo zusammen,
ich habe mal eine Nachfrage wegen einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit gegen eine GmbH. Grundsätzlich ist es ja wie eine normale Zwangsvollstreckung, das ist auch verständlich aber hier habe ich folgendes Problem:
Die GmbH wurde zunächst als eine Baufirma veräußert, so dass ich komplett neue Geschäftsführer habe und im weiteren Schritt haben die neuen Geschäftsführer den Gegenstand der Firma geändert, so dass ich jetzt eine Kosmetikfirma habe. Wie vollstrecke ich da, auch ganz normal?
Zwangsvollstreckung gegen eine GmbH
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, ganz normal. Du musst nur anhand des Handelsregisterauszugs nachweisen, dass die Schuldnerin "deine" Schuldnerin ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück