Muss DS Tabellenänderung selbst beachten?

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#1

30.09.2021, 17:38

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Zeit mal wieder eine Gehaltspfändung aus einem dynamischen Unterhaltstitel. Der PfÜb wurde von den früheren Anwälten der Mdt. gestellt.

Die Tabelle hat sich bekanntlich zu Beginn des Jahres geändert, dies hat der DS jedoch nicht beachtet.
Ich habe die Akte jetzt auf dem Tisch und uns fehlt die Differenz, die den Gehaltsabrechnungen nach durchaus pfändbar war. Ich meine, mich zu erinnern, dass der DS selbst auf Tabellenänderungen achten muss. Falls ich da richtig liege, kann mich bitte jemand in die richtige Richtung stupsen? Ich habe gerade keinen Plan, woraus sich das ergibt.

Danke schön und einen schönen Abend noch :wink2
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#2

02.10.2021, 17:33

Hallo,

aus der Formulierung des Formulars beim Unterhaltspflicht ist m.E. zu entnehmen, dass der Drittschuldner dies selbst beachten muss.
Es wird wegen Unterhalt, veränderlich gemäß dem Mindestunterhalt nach § 1612a Absatz 1 BGB, vollstreckt.

S. Geiselmann
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