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Neue VA oder Drittauskunft?

Verfasst: 29.09.2021, 10:21
von Languste
Hallo zusammen,

hier kommt meine Frage:

Schuldnerin hat im Juni 2021 VA abgegeben. Arbeitgeber stand drin, so dass eine Lohnpfändung versucht wurde. Laut Drittschuldnererklärung arbeitet Schuldnerin nicht mehr dort.

Muss ich nun, um einen evtl. neuen Arbeitgeber zu ermitteln, die Neuabgabe der VA beantragen oder kann ich den GVZ auch direkt mit der Einholung einer Drittauskunft beauftragen? Oder liegen hierfür die Vorraussetzungen nicht vor?

Vielen Dank und liebe Grüße
Bianca

Re: Neue VA oder Drittauskunft?

Verfasst: 29.09.2021, 13:00
von Tigerle
Du kannst Drittauskünfte einholen und zwar weil Du aus den dort angegebenen Vermögensgegensetände eine vollständige Befriedigung nicht zu erwarten ist.