Gegner hat KFB gezahlt - zu hohe Zinsen und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WörkWörk
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#1

28.09.2021, 13:35

Hallo,
ich weiß nicht ob das die richtige Kategorie ist, da wir zur ZVS gar nicht gekommen sind, aber wahrscheinlich passt es hier am besten rein.

Es erging ein KFB zu Gunsten unseres Mandanten. Die anwaltlich vertretenen Gegner haben daraufhin noch innerhalb der Frist nach § 798 ZPO, also innerhalb von weniger als 2 Wochen nach Zustellung, gezahlt. Nach meiner Berechnung hätten sie zu dem Zeitpunkt etwa knapp 10 Euro Verzugszinsen zahlen müssen. Tatsächlich zahlten sie jedoch etwa 40 Euro.

Wie ist nun zu verfahren? Den Gesamtbetrag an den Mandanten auszahlen? Die zuviel gezahlten Zinsen erstatten?
Coco Lores
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#2

28.09.2021, 13:45

Wenn du dir sicher bist, dass tatsächlich zu viel gezahlt wurde, musst du das meines Erachtens nach an die Gegenseite erstatten, da euer Mandant ja keinerlei Anspruch auf das Geld hat.

Schau aber lieber nochmal nach, ob es wirklich zu viel gezahltes Geld ist, bevor ihr was erstattet, was eurem Mandanten doch zusteht.

Sind vielleicht beides Unternehmer und es ist der erhöhte Basiszinssatz zu nehmen? Oder wurde ein individueller Zinssatz vereinbart bzw. ausgeurteilt?
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WörkWörk
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#3

28.09.2021, 14:18

Danke für die Antwort. Unternehmer o.Ä. sind es nicht. Ich habe sowohl den Betrag als auch die Höhe der Zinsen und den Zinsbeginn direkt aus dem KFB übernommen.

Ich spreche mit meiner Ausbilderin noch mal drüber.
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icerose
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#4

28.09.2021, 14:19

Coco Lores hat geschrieben:
28.09.2021, 13:45
Sind vielleicht beides Unternehmer und es ist der erhöhte Basiszinssatz zu nehmen?
Da es hier um einen KFB geht, dürfte der erhöhte Zinssatz unerheblich sein. ;)

WörkWörk, schau mal bitte erstmal nach, ab wann genau auf den festgesetzten Betrag Zinsen zu zahlen sind. Je nach Höhe der Kosten sind 40 € durchaus denkbar.
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Coco Lores
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#5

29.09.2021, 10:03

icerose hat geschrieben:
28.09.2021, 14:19
Coco Lores hat geschrieben:
28.09.2021, 13:45
Sind vielleicht beides Unternehmer und es ist der erhöhte Basiszinssatz zu nehmen?
Da es hier um einen KFB geht, dürfte der erhöhte Zinssatz unerheblich sein. ;)
:patsch
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#6

29.09.2021, 12:14

Selbst wenn die Zahlung zu hoch sein sollte, besteht mE (anders als teilweise ggü. der RSV) keine Pflicht, den Gegner darauf hinzuweisen. Da die gesamte Zahlung dem Mandanten zusteht, würde ich sie komplett auszahlen und den Mandanten ggf. darauf hinweisen, dass uU mal eine Rückfordeung kommen könnte
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