Seite 1 von 1

Pfändung P-Konto ohne Antrag nach § 850k

Verfasst: 24.09.2021, 14:17
von samstagskind
Hallo Zusammen,

wir haben bei einem Schuldner das P-Konto gepfändet und nun in 2020 und 2021 Zahlungen erhalten. Der RA des Schuldners fordert nun die gepfändeten Beträge zurück, da auf diesem Konto lediglich Sozialleistungen eingingen. Ich vermute, dass es sich hier um Nachzahlungen handelt; die entsprechenden nachweise habe ich erstmal angefordert. Einen Antrag nach § 850k 4 ZPO hat der Schuldner nicht gestellt. Lt. Aussage des RA hat hier die Bank einen Fehler gemacht, was ich hier anders sehe.

Müssen wir nun die Beträge zurückzahlen, obwohl kein entsprechender Antrag des Schuldners bei Gericht gestellt wurde. Im WWW habe ich hierzu leider rein gar nichts gefunden.

Vielen Dank für Euer Schwarmwissen

Samstagskind

Re: Pfändung P-Konto ohne Antrag nach § 850k

Verfasst: 24.09.2021, 14:53
von Adora Belle
Wenn die Bank den Fehler gemacht hat, haftet die Bank, und nicht Ihr.

Ansonsten ist eben die Frage, was das für Gelder sind. Entweder sie sind von vornherein geschützt, oder der Schuldner hätte den Schutz beantragen müssen.

Re: Pfändung P-Konto ohne Antrag nach § 850k

Verfasst: 28.09.2021, 11:36
von samstagskind
Hallo Zusammen,

nun liegen mir sämtliche Unterlagen vor. Der Fehler liegt definitiv nicht bei der Bank sondern beim Schuldner. Er hat den Antrag nach § 850k 4 nicht gestellt.

Mit stellt sich nun die Frage, ob wir die gepfändeten Zahlungen der Bank nun tatsächlich zurückzahlen müssen. Ggf. wäre ich für Hinweise auf entsprechende Entscheidungen dankbar.

Viele Grüße

Samstagskind

Re: Pfändung P-Konto ohne Antrag nach § 850k

Verfasst: 28.09.2021, 11:55
von Adora Belle
Warum solltet Ihr? Ohne den Antrag hat der Schuldner keinen entsprechenden Schutz.

Re: Pfändung P-Konto ohne Antrag nach § 850k

Verfasst: 28.09.2021, 12:28
von samstagskind
Vielen Dank, das bestätigt meine Meinung. Dann werde ich dem gegnerischen Rechtanwalt mal das entsprechende Schreiben. Ich bin gespannt, auf welche Ideen er dann noch kommt.