Schuldner hat mehrere P-Konten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeLu89
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#1

22.09.2021, 09:12

Guten Morgen Ihr Lieben,
ich habe eine ZV-Akte auf dem Tisch, in der wir bereits das Konto bei Bank "A" gepfändet haben. Leider erfolglos, da P-Konto.
Ich beantragte sodann die normale Zwangsvollstreckung, der Schuldner gab die Vermögensauskunft ab, in der ich neue Kontodaten bei Bank "B" gefunden habe. Allerdings wieder ein P-Konto :kopfkratz
Laut § 850k ZPO darf man ja nur ein Pfändungsschutzkonto führen... Wie gehe ich denn jetzt nun weiter vor? Ich hatte sowas noch nicht und hoffe auf Eure Hilfe.

Danke im Voraus. Liebe Grüße aus Bremen :wink1
jenniver
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#2

22.09.2021, 10:29

Schau mal, ob dir das weiter hilft: https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... or-f125055
...
Kennt alle Akten auswendig
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#3

23.09.2021, 13:03

Man stellt beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach §850k Abs. 9 ZPO.
BeLu89
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#4

27.09.2021, 09:54

:wink1 Vielen Dank für die Antworten
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