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Re: "Nachschieben" von Kosten (bei einem Pfüb)

Verfasst: 28.09.2021, 11:30
von Adora Belle
Nein, das wurde oben schon erläutert. Es gilt nur, wenn es Kosten derselben Maßnahme sind. Frühere Kosten sind nur mit umfaßt, wenn sie bei Erlass im Beschluss enthalten sind.

Re: "Nachschieben" von Kosten (bei einem Pfüb)

Verfasst: 28.09.2021, 11:58
von Lillymaus
Adora Belle vielen Dank. Dann hatten wir bis jetzt wohl immer einfach nur Glück. Also immer warten bis wirklich alle Gerichtsvollzieher abgerechnet haben.

Re: "Nachschieben" von Kosten (bei einem Pfüb)

Verfasst: 28.09.2021, 17:50
von ...
Lillymaus hat geschrieben:
28.09.2021, 11:09
Jenniver, ich habe mir das Urteil mal angeschaut. Gilt das auch für die Gerichtsvollzieherkosten eines vorangegangen Pfübs?
Nein natürlich nicht.