"Nachschieben" von Kosten (bei einem Pfüb)
Verfasst: 21.09.2021, 15:55
Hallo in die Runde:
Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe:
Wir haben einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf den Weg gebracht und natürlich alle bisherigen Kosten im Forderungskonto eingetragen. Der Pfüb wurde auch erlassen und zugestellt. DS hat Forderung auch anerkannt.
Nun ist es so, dass uns ein Gerichtsvollzieher erst nach Zustellung des Pfübs seine Kosten mitgeteilt hat. Diese wurden auch überwiesen und dem Drittschuldner mit der Bitte um Berücksichtigung anhand eines aktualisierten Forderungskontos zugeschickt. Das machen wir eigentlich meistens so und hat bislang auch nie Probleme bereitet. Der jetzige Drittschuldner meint aber nun, dass ein Nachschieben von Forderungen nicht möglich sei. Das Pfandrecht beschränkt sich auf die im Forderungskonto aufgeführten Beträge. Sofern versäumt wurde (was es nicht wurde, sondern sie wurden erst nach Antragstellung bekannt gegeben) muss der Betrag separat geltend gemacht werden.
Meine lieben Kolleginnen hier im Büro hatten diesen Fall auch nicht, weil auch dort ein aktualisiertes Forderungskonto immer berücksichtigt wurde.
Im Internet konnte ich nichts finden.
Was sagt Ihr?
Vielen Dank.
Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe:
Wir haben einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf den Weg gebracht und natürlich alle bisherigen Kosten im Forderungskonto eingetragen. Der Pfüb wurde auch erlassen und zugestellt. DS hat Forderung auch anerkannt.
Nun ist es so, dass uns ein Gerichtsvollzieher erst nach Zustellung des Pfübs seine Kosten mitgeteilt hat. Diese wurden auch überwiesen und dem Drittschuldner mit der Bitte um Berücksichtigung anhand eines aktualisierten Forderungskontos zugeschickt. Das machen wir eigentlich meistens so und hat bislang auch nie Probleme bereitet. Der jetzige Drittschuldner meint aber nun, dass ein Nachschieben von Forderungen nicht möglich sei. Das Pfandrecht beschränkt sich auf die im Forderungskonto aufgeführten Beträge. Sofern versäumt wurde (was es nicht wurde, sondern sie wurden erst nach Antragstellung bekannt gegeben) muss der Betrag separat geltend gemacht werden.
Meine lieben Kolleginnen hier im Büro hatten diesen Fall auch nicht, weil auch dort ein aktualisiertes Forderungskonto immer berücksichtigt wurde.
Im Internet konnte ich nichts finden.
Was sagt Ihr?
Vielen Dank.