"Nachschieben" von Kosten (bei einem Pfüb)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adora Belle
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#11

28.09.2021, 11:30

Nein, das wurde oben schon erläutert. Es gilt nur, wenn es Kosten derselben Maßnahme sind. Frühere Kosten sind nur mit umfaßt, wenn sie bei Erlass im Beschluss enthalten sind.
Lillymaus
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#12

28.09.2021, 11:58

Adora Belle vielen Dank. Dann hatten wir bis jetzt wohl immer einfach nur Glück. Also immer warten bis wirklich alle Gerichtsvollzieher abgerechnet haben.
...
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#13

28.09.2021, 17:50

Lillymaus hat geschrieben:
28.09.2021, 11:09
Jenniver, ich habe mir das Urteil mal angeschaut. Gilt das auch für die Gerichtsvollzieherkosten eines vorangegangen Pfübs?
Nein natürlich nicht.
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