Vollstreckung aus Arrestbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Antje
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#1

06.09.2021, 19:02

Hallo Ihr lieben Mitstreiter,

habe heute meinen ersten Arrestbefehl in meinem Berufsleben vorgelegt bekommen und soll nun hieraus vollstrecken.

Der Arrestbefehl lautet:
1. Wegen und in Höhe der rückständigen und zukünftigen Ansprüche der Antragstellerin auf Unterhalt und Kindesunterhalt von 35.000,00 € wird der dingliche Arrest in das Vermögen des Schuldners angeordnet.
2. In Vollzug dieses Arrestes wird die angebliche Forderung des Antragsgegners in Höhe von 35.000,00 € gegen Bank (Drittschuldner), IBAN ... , gepfändet. Der Drittschuldner darf an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner hat sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung zu enthalten.
3. Durch Hinterlegung kann die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt werden und der Antragsgegner ist berechtigt, die Aufhebung des vollzogenen Arrestes zu beantragen.
4. Kosten trägt der Antragsgegner
5. Verfahrenswert
6. Mit dem Beschluss ist zuzustellen: Antragsschrift vom ... nebst Anlagen.


Verstehe ich es richtig, dass ich den Arrestbefehl nun mit der Antragsschrift nebst Anlagen lediglich durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und Schuldner zustellen lassen muss. Ist damit die Monatsfrist für die Vollziehung gewahrt?

Ein extra Pfändungsbeschluss bei der Bank ist nicht notwendig? Ist Punkt 2 schon der Pfändungsbeschluss?

Das EA Verfahren wegen des Unterhaltes läuft bereits, dort ist nächste Woche Termin bestimmt. Wenn dann dort ein Urteil ergeht, muss ich dann lediglich noch einen Überweisungsebeschluss bei der Bank beantragen?

Ich bin ganz kirre im Kopf. Wahrscheinlich denke ich zu kompliziert und will nix falsch machen.

Bereits jetzt lieben Dank für Eure Antworten
Viele Grüße von Antje
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Anahid
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#2

08.09.2021, 08:53

Wieso denkst Du kompliziert? So wie ich das sehe, denkst Du vollkommen richtig. Zustellung Arrestbefehl + Antragsschrift mit Anlagen an Schuldner und Drittschuldner und sobald die EA vorliegt, PfÜB beantragen. Ich mach zwar kein Familienrecht und hab daher mit solchen Sachen auch nichts zu tun, aber ich würde genau so vorgehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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