ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW
Verfasst: 06.09.2021, 16:59
Hallo alle Zusammen, ich glaube ich habe ein blöde Frage aber ich stehe auf dem Schlauch.
Die Gebühr Nr. 3309 VV RVG wird ja auf die nachfolgende Gebühr in der ZV angerechnet. Jetzt ist aber die nachfolgende Gebühr zur Abgabe der VA vom Gegenstandswert her gedeckelt auf 2.000 €. Ich habe für meine Vollstreckungsandrohung einen Gegenstandswert von ca. 11.000 €.
Ich kann ja nur insoweit anrechnen, wie auch die nachfolgende Gebühr entstanden ist. Heißt für mich:
0,3 aus 11.000 € = 201,20 €
0,3 aus 2.000 € (VA) = 18,00 €
- Anrechnung Vollstreckungsandrohung 18,00 €
------------------------------
183,20 €, die übrig bleiben.
Ist das so korrekt oder fällt mir tatsächlich die höhere Gebühr für die Vollstreckungsandrohung vom Tisch und es verbleibt nur bei dem Gegenstandswert von 2000 € für die VA? Ich habe hier im Forum einen Beitrag von 2013 gesehen, in dem der Gerichtsvollzieher wohl die höhere Gebühr gestrichen hat oder streichen wollte.
Die Gebühr Nr. 3309 VV RVG wird ja auf die nachfolgende Gebühr in der ZV angerechnet. Jetzt ist aber die nachfolgende Gebühr zur Abgabe der VA vom Gegenstandswert her gedeckelt auf 2.000 €. Ich habe für meine Vollstreckungsandrohung einen Gegenstandswert von ca. 11.000 €.
Ich kann ja nur insoweit anrechnen, wie auch die nachfolgende Gebühr entstanden ist. Heißt für mich:
0,3 aus 11.000 € = 201,20 €
0,3 aus 2.000 € (VA) = 18,00 €
- Anrechnung Vollstreckungsandrohung 18,00 €
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183,20 €, die übrig bleiben.
Ist das so korrekt oder fällt mir tatsächlich die höhere Gebühr für die Vollstreckungsandrohung vom Tisch und es verbleibt nur bei dem Gegenstandswert von 2000 € für die VA? Ich habe hier im Forum einen Beitrag von 2013 gesehen, in dem der Gerichtsvollzieher wohl die höhere Gebühr gestrichen hat oder streichen wollte.