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ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 06.09.2021, 16:59
von LauraKatharina
Hallo alle Zusammen, ich glaube ich habe ein blöde Frage aber ich stehe auf dem Schlauch.

Die Gebühr Nr. 3309 VV RVG wird ja auf die nachfolgende Gebühr in der ZV angerechnet. Jetzt ist aber die nachfolgende Gebühr zur Abgabe der VA vom Gegenstandswert her gedeckelt auf 2.000 €. Ich habe für meine Vollstreckungsandrohung einen Gegenstandswert von ca. 11.000 €.

Ich kann ja nur insoweit anrechnen, wie auch die nachfolgende Gebühr entstanden ist. Heißt für mich:

0,3 aus 11.000 € = 201,20 €
0,3 aus 2.000 € (VA) = 18,00 €
- Anrechnung Vollstreckungsandrohung 18,00 €
------------------------------
183,20 €, die übrig bleiben.

Ist das so korrekt oder fällt mir tatsächlich die höhere Gebühr für die Vollstreckungsandrohung vom Tisch und es verbleibt nur bei dem Gegenstandswert von 2000 € für die VA? Ich habe hier im Forum einen Beitrag von 2013 gesehen, in dem der Gerichtsvollzieher wohl die höhere Gebühr gestrichen hat oder streichen wollte.

Re: ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 07.09.2021, 09:19
von icerose
Basierend auf dem Gedanken, dass eine bereits entstandene Gebühr nicht mehr entfallen kann, würde ich die Rechnung auch so machen, wie du vorgeschlagen hast.

Re: ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 08.09.2021, 08:49
von Anahid
Die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung fällt nicht unter den Tisch. Ich versteh aber nicht, wenn die Gebühr für die ZV-Androhung 201,20 € beträgt und die VA-Gebühr 18,00 €, die dann wieder angerechnet werden, wie es dann sein kann, dass plötzlich nur 183,20 € übrig bleiben anstatt der 201,20 €. :kopfkratz

Re: ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 08.09.2021, 09:02
von icerose
Jetzt musste ich doch glatt nachrechnen: 201,20 - 18,00 = 183,20. :D Find ich richtig. Plus die beiden Auslagenpauschalen - alles gut. Oder?

Re: ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 08.09.2021, 09:38
von Adora Belle
Nur wenn auch die 18 EUR abgerechnet werden. Es bleibt doch schlicht die erste Gebühr stehen, die zweite fällt durch die Anrechnung komplett weg.

Re: ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 08.09.2021, 10:17
von Anahid
201,20 + 18 - 18 = 183,20????

Re: ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Verfasst: 08.09.2021, 12:23
von icerose
Anahid hat geschrieben:
08.09.2021, 10:17
201,20 + 18 - 18 = 183,20????
:lolaway hab das +18 vergessen. :pfeif