ZV-Androhung und Anrechnung - unterschiedlicher SW

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
LauraKatharina
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.01.2020, 12:03
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarland

#1

06.09.2021, 16:59

Hallo alle Zusammen, ich glaube ich habe ein blöde Frage aber ich stehe auf dem Schlauch.

Die Gebühr Nr. 3309 VV RVG wird ja auf die nachfolgende Gebühr in der ZV angerechnet. Jetzt ist aber die nachfolgende Gebühr zur Abgabe der VA vom Gegenstandswert her gedeckelt auf 2.000 €. Ich habe für meine Vollstreckungsandrohung einen Gegenstandswert von ca. 11.000 €.

Ich kann ja nur insoweit anrechnen, wie auch die nachfolgende Gebühr entstanden ist. Heißt für mich:

0,3 aus 11.000 € = 201,20 €
0,3 aus 2.000 € (VA) = 18,00 €
- Anrechnung Vollstreckungsandrohung 18,00 €
------------------------------
183,20 €, die übrig bleiben.

Ist das so korrekt oder fällt mir tatsächlich die höhere Gebühr für die Vollstreckungsandrohung vom Tisch und es verbleibt nur bei dem Gegenstandswert von 2000 € für die VA? Ich habe hier im Forum einen Beitrag von 2013 gesehen, in dem der Gerichtsvollzieher wohl die höhere Gebühr gestrichen hat oder streichen wollte.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

07.09.2021, 09:19

Basierend auf dem Gedanken, dass eine bereits entstandene Gebühr nicht mehr entfallen kann, würde ich die Rechnung auch so machen, wie du vorgeschlagen hast.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

08.09.2021, 08:49

Die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung fällt nicht unter den Tisch. Ich versteh aber nicht, wenn die Gebühr für die ZV-Androhung 201,20 € beträgt und die VA-Gebühr 18,00 €, die dann wieder angerechnet werden, wie es dann sein kann, dass plötzlich nur 183,20 € übrig bleiben anstatt der 201,20 €. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

08.09.2021, 09:02

Jetzt musste ich doch glatt nachrechnen: 201,20 - 18,00 = 183,20. :D Find ich richtig. Plus die beiden Auslagenpauschalen - alles gut. Oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

08.09.2021, 09:38

Nur wenn auch die 18 EUR abgerechnet werden. Es bleibt doch schlicht die erste Gebühr stehen, die zweite fällt durch die Anrechnung komplett weg.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

08.09.2021, 10:17

201,20 + 18 - 18 = 183,20????
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#7

08.09.2021, 12:23

Anahid hat geschrieben:
08.09.2021, 10:17
201,20 + 18 - 18 = 183,20????
:lolaway hab das +18 vergessen. :pfeif
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten