Umschreibung Vollstreckungsklausel + Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
LuisaJL
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 480
Registriert: 24.06.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Eisenach

#1

06.09.2021, 11:58

Hallo :wink1

Wir haben in einem nachbarschaftsrechtlichen Verfahren einen vollstreckbaren Titel erwirkt (2 Schuldner).

Nun ist ein Schuldner verstorben (Erbe ist hier bekannt) und ein Schuldner hat sein Grundstück veräußert (Käufer ist ebenfalls bekannt).

Muss der Titel nun umgeschrieben werden und wie läuft die Zustellung des umgeschriebenen Titels?

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Langstrumpf
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1213
Registriert: 15.01.2011, 10:27
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

06.09.2021, 13:00

Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

06.09.2021, 14:07

Gegen die Erben kannst du umschreiben lassen, aber gegen den neuen Eigentümer wird das nicht gehen.
Bild
Antworten