Pfändung von Kindesunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
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#1

03.09.2021, 16:42

Liebe Mitstreiter,

aufgrund einer bestehenden Diskussion, bei der nicht wirklich zu einem Ergebnis kommen, bräuchte ich mal Eure Erfahrung:

Kindesunterhalt ist tituliert. Zahlung hat zu erfolgen spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats.

Unterhaltsschuldner zahlt nicht oder nicht pünktlich.

Ab wann könnte die Lohnpfändung (z.Bsp.) eingeleitet werden?

Theoretisch ab dem 4. Werktag oder muss der laufende Monat erst vergangen sein um pfänden zu können.

Vielen Dank schon einmal und allen ein schönes Wochenende
Feldhamster
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#2

03.09.2021, 19:12

Wenn Verzug besteht würde ich den Erlass eines Pfüb beantragen auf UH-Rückstand und zukünftigen lfd. UH, also ab dem 4. Werktag.
Lillymaus
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#3

03.09.2021, 19:27

Danke Feldhamster
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