Taschenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 542
Registriert: 18.04.2007, 10:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Jülich

#1

01.09.2021, 16:47

Erst einmal ein Hallo in die Runde

So und nun zum Thema: Bin gerade etwas verwirrt:

Wenn ich im Zwangsvollstreckungsformular ankreuze

nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch)

kann ich dann trotzdem "K2/Taschenpfändung" ankreuzen?


Danke schon einmalö
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

02.09.2021, 08:48

Ja klar, du kannst weiter unten bei N die Reihenfolge eintragen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 542
Registriert: 18.04.2007, 10:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Jülich

#3

02.09.2021, 08:56

Danke Dir Coco Lores
Antworten