Erst einmal ein Hallo in die Runde
So und nun zum Thema: Bin gerade etwas verwirrt:
Wenn ich im Zwangsvollstreckungsformular ankreuze
nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch)
kann ich dann trotzdem "K2/Taschenpfändung" ankreuzen?
Danke schon einmalö
Taschenpfändung
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Ja klar, du kannst weiter unten bei N die Reihenfolge eintragen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!