Pfüb Inkasso Titel 1986

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bona_Dea
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#1

28.08.2021, 11:29

Hallo ihr fleißigen Bienchen,

ich bräuchte mal wieder Hilfe.

Der Mandant legt einen zugestellten Pfüb vor, sein Konto wurde gepfändet. Gläubiger ein Inkassobüro. Die Pfändung beruht auf einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1986.

Der Mandant kann sich nicht erinnern, wer der eigentliche Gläubiger sein soll, da nach seiner Aussage er alle alten Schulden bereinigt hat. Zwischenzeitlich soll es auch keine ZV Versuche gegeben haben laut seiner Aussage und er hat auch keine Zahlung an dieses Inkassounternehmen geleistet.

Jetzt soll ich eine Vollstreckungsabwehrklage vorbereiten.

Welches Gericht spreche ich an, Amtsgericht, wo der Mandant 1986 gewohnt hat? Oder wo er seinen jetzigen Wohnort hat? So genau kann er nicht mehr sagen, wo er gewohnt hat.

Den VB kennt er angeblich auch überhaupt nicht.

Ich bin leider echt nicht drin in dem Thema und mache das nur bedingt. Gelesen habe ich schon viel, aber weitergebracht haben mich meine Bücher nicht. Wäre super lieb, wenn ihr mir etwas helfen würdet.

Danke an euch :thx

Falls noch Angaben fehlen, meldet euch gerne.

Liebe Grüße

Bona_Dea
Refa-99
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#2

28.08.2021, 21:05

Das folgt aus § 796 Abs. 3 ZPO. Ausschließlich zuständig ist das Gericht, das damals für die Hauptsache zuständig gewesen wäre. Im Zweifel wäre das bei keiner anderen Regelung das Gericht am damaligen Wohnort eures Mandanten

Ohne länger darüber nachzudenken, halte ich aber die Vollstreckungsgegenklage für das falsche Rechtsmittel, aber das muss dein(e) Chef(in) wissen, die alle entscheidenden Infos kennt
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Refa-99
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#3

28.08.2021, 22:04

Okay, ich habe etwas recherchiert und revidiere meine Ansicht zum anderen Rechtsmittel.

Das ändert aber nichts an den Ausführungen zur Zuständigkeit :)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Bona_Dea
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#4

28.08.2021, 23:43

Ich danke dir ganz herzlich, dass du dir am Wochenende die Zeit zum Antworten genommen hast.

Vielen Dank.

Ein schönes Restwochenende

Bona
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