Hallo zusammen
ich habe hier ein Problem und weis nicht so recht was ich davon halten soll.
Wir haben einen Vollstreckungsbescheid erreicht. Ich habe den Antrag auf Erlass eines PFÜB gestellt. Dieser wurde, in meinem Fall der KSK (Sparkasse Köln) zugestellt. Auch nach Ablauf der Frist erhielten wir keine Drittschuldnererklärung dieser. Also habe ich die KSK aufgeforder die Drittschuldnererklärung abzugeben.
Am 21.07.2021 erhielt ich dann die besagte Drittschuldnererklärung. Es handele sich um ein normales Girokonto und es sei ausreichend Guthaben vorhanden.
Da ich bis zum 20.08.2021 keinen Geldeingang verzeichnen konnte, habe ich höflich nachgefragt.
Heute erhalte ich die Antwort der KSK: "Mit unserer Drittschuldnererklärung haben wir Ihnen bestehendes Guthaben gemeldet und die Zahlung in Aussicht gestellt. Der Schuldner hat das gepfändete Girokonto mit der Nummer XYXY zwischenzeitlich in ein P-Konto umwandeln lassen. Derzeit ist eine Überweisung von Kontoguthaben nicht möglich. Wir verweisen auf die einschlägigen Rechtsvorschriften."
Ich bin nun verwirrt. Wie kann der Schulder das Konto denn zwischenzeitlich umwandeln? Obwohl die Pfändung bereits eingetragen war? Oder habe ich ggf. etwas übersehen?
Bin für eure Hilfe sehr dankbar!
P-Konto nach angekündigter Pfändung eingerichtet
- isa.bellla
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Ja, Du hast übersehen, dass Schuldner ein Konto auch nach bereits erfolgter Pfändung umwandeln können (§ 850k Abs. 7 ZPO).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- ...wegen der Kekse hier
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Naja, genau für so einen Fall gibts doch P-Konten oder nicht? Damit auch bei einer Pfändung zumindest der Betrag bis zum (monatlichen) Pfändungsfreibetrag geschützt ist.
Bei bereits erfolgter Pfändung hat der Kunde sogar ein gesetzliches Recht auf Kontenwandlung binnen 4 Tagen § 850 k Abs. 7 S. 3 ZPO
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
Bei bereits erfolgter Pfändung hat der Kunde sogar ein gesetzliches Recht auf Kontenwandlung binnen 4 Tagen § 850 k Abs. 7 S. 3 ZPO
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