Schuldner zahlt nach Zustellung des Zahlungsverbotes

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
WörkWörk
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#1

23.08.2021, 13:32

Hi,
ich habe hier eine ZVS-Sache bei der ich einen PfÜB gemacht habe und ein Zahlungverbot an den Drittschuldner (Bank). Jetzt bekam ich heute vom Gericht das Schreiben mit der Bitte um Zahlung der 22 € Kostenvorschuss für den PfÜB und die Bestätigung aus der Buchhaltung, dass eine Zahlung eingegangen ist. Der Schuldner hat etwa 40 € mehr als die Hauptforderung und bisherige Vollstreckungskosten samt Zinsen gezahlt. Diese 40 € werden aber natürlich wohl nicht ausreichen, um die Kosten für den GV und das Gericht auszugleichen (die 22 € Gerichtskosten fallen ja soweit ich weiß auch an, wenn wir den Antrag jetzt zurücknehmen).

Was mache ich also jetzt?

Ich würde die 22€ Gerichtskostenvorschuss anweisen und dem Schuldner/ Drittschuldner (oder direkt dem Gericht?) gleichzeitig mitteilen, dass der Schuldner einen Betrag gezahlt hat. (Ein entgültiges Foko kann ich ja noch nicht erstellen, da die Rechnung vom GV noch nicht vorliegt).
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Anahid
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#2

23.08.2021, 13:45

Fragt sich doch, ob der PfÜB überhaupt schon erlassen wurde? Ich würde mal bei Gericht anrufen, vielleicht kannst Du den noch stoppen, sodass der gar nicht in die Zustellung kommt. Die Gerichtskosten i.H.v. 22,00 € sind mit Antragstellung angefallen, aber vielleicht kannst Du die Zustellungskosten durch den GV noch vermeiden.
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WörkWörk
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#3

23.08.2021, 15:27

Ich werde morgen mal im Gericht anrufen. Ich glaube nicht, dass der PfÜB erlassen wurde.

Was mir gerade einfällt: Wenn von den 40 € die der Schuldner auf die Vollstreckungskosten gezahlt hat die 22 € für das Gericht eh abgehen werden die verbleibenden 18 € ja schon nicht für die Zustellungskosten des vorl. Zahlungsverbots reichen. Also sollte ich den PfÜB wahrscheinlich doch ergehen lassen?
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Anahid
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#4

23.08.2021, 16:02

Dann lass es doch laufen und wenn der PfÜB zugestellt wurde, teilst Du dem Drittschuldner die Restforderung mit.
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#5

23.08.2021, 16:55

Danke. Ich denke so handhabe ich das wirklich. :)
samsara
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#6

24.08.2021, 08:21

Pfüb ist unbedingt erforderlich => "ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist als Rechtsgrund zum Behaltendürfen deshalb auch dann nötig, wenn der Drittschuldner bereits vor Fristablauf gezahlt hat (so Musielak/Becker ZPO 9. Aufl. § 845 Rn. 6)". Sh. auch: https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... t=Bounty71
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#7

24.08.2021, 08:21

Pfüb ist unbedingt erforderlich => "ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist als Rechtsgrund zum Behaltendürfen deshalb auch dann nötig, wenn der Drittschuldner bereits vor Fristablauf gezahlt hat (so Musielak/Becker ZPO 9. Aufl. § 845 Rn. 6)". Sh. auch: https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... t=Bounty71
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#8

28.09.2021, 11:35

Ich hole das Thema nochmal hoch. Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen. Ich habe nämlich ein Folgeproblem: Als die Rechnung des GV für die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots kam fiel diese geringer aus als zunächst gedacht. Tatsächlich bestand also ein minimales Guthaben (unter 10 Cent) für den Schuldner. Ich war daher drauf und dran die Rücknahme des PfÜB vorzubereiten, aber mein Ausbilder hat mir das gesagt worauf mich samsara auch hingewiesen hat: Wir brauchen den PfÜB zum Behaltendürfen. Er wollte sich selbst um die Sache dann selbst kümmern.

Heute wurde mir die Akte wieder vorgelegt. Mein Ausbilder hat dem Gericht die Zahlung mitgeteilt und ein aktuelles Forderungskonto in vierfacher Ausfertigung übersandt, aus dem das Guthaben hervorgeht. Er hat außerdem darauf verwiesen, dass der PfÜB zum Behaltendürfen benötigt wird und dass die Kosten für die Zustellung des PfÜB zu zahlen sind. Heute kam die Nachricht vom Gericht, dass der PfÜB erlassen wurde und die Zustellung an den Schuldner und den Drittschuldner erfolgt.

Ist das nach Eurer Auffassung so richtig gelaufen? Ich finde es immer noch merkwürdig, dass wir die Zustellung eines PfÜB veranlasst haben wo auf dem FoKo ein Guthaben ist.

Was ist jetzt zu tun? Ich würde die Rechnung des Gerichtsvollziehers sobald sie hier eingeht direkt an den Drittschuldner weiterleiten gemeinsam mit einem neuen FoKo oder kann ich vorher schon was tun?
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#9

29.09.2021, 09:33

WörkWörk hat geschrieben:
28.09.2021, 11:35
Ich würde die Rechnung des Gerichtsvollziehers sobald sie hier eingeht direkt an den Drittschuldner weiterleiten gemeinsam mit einem neuen FoKo
Genau so. Vorher bringt das nichts, weil du ja die genauen Zustellkosten noch nicht kennst.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
WörkWörk
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#10

29.09.2021, 10:14

Danke. <3
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