Schuldner zahlt nach Zustellung des Zahlungsverbotes

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WörkWörk
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#11

30.09.2021, 15:36

Ich muss das ganze doch nochmal hoch holen. Könnte mir jemand sagen, ob wir was falsch gemacht haben?

Ich habe hier gelesen, dass jemand anderes dem Schuldner vor Freigabe noch mitteilt, dass die Zustellungskosten gezahlt werden müssen: viewtopic.php?t=14875

Aber solange ich die Zustellungskosten nicht kenne kann ich doch keine Freigabe erklären, bzw. dann müsste ich mich auf das "Ehrenwort" des Schuldners verlassen, dass er die zahlt. Eine Ruhendstellung der Pfändung machen viele Banken ja auch nicht mehr mit...
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icerose
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#12

04.10.2021, 10:14

WörkWörk hat geschrieben:
30.09.2021, 15:36
dass jemand anderes dem Schuldner vor Freigabe noch mitteilt, dass die Zustellungskosten gezahlt werden müssen
Wer soll denn der jemand andere sein? :kopfkratz

In solchen Fällen schätze ich die Zustellkosten, wenn der Schuldner mir die genaue Zahl nicht sagen kann.

Diese Freigabeerklärungen stelle ich unter die Bedingung des Ausgleichs der - hier noch nicht bekannten - Zustellkosten gem. Zustellungsurkunde am Pfüb. In aller Regel kommt der Betrag und die Pfändung ist erledigt.
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#13

04.10.2021, 10:25

Ich verlange in der Regel pauschal EUR 50,00, damit auch wirklich alles gedeckt ist. Überzahlung wird natürlich zurückerstattet. Freigabe erfolgt allerdings erst nach Zahlungseingang.
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