Aushändigung Titel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Marlen98
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 28.09.2020, 16:52
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#1

20.08.2021, 09:14

Hallo an Alle,

ich benötige erneut Hilfe:

Wir haben eine Forderung unseres Mandanten geltend gemacht (Titel liegt vor). Die ZV müsste nunmehr in Österreich durchgeführt werden.

Die RSV hat daraufhin eine Zahlung in Höhe von 700,00 € auf die Forderung vorgenommen an unsere Mandantschaft.

Wem händige ich nunmehr den Titel aus?

Vielen DAnk
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

20.08.2021, 09:16

Wenn der Titel vollständig ausgeglichen ist, dem Schuldner oder seinen früheren Prozessbevollmächtigten. Die RSV hat mit dem Titel nichts zu tun. Die ist nur Erfüllungsgehilfe des Schuldners.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

23.08.2021, 10:01

Vor allem wird die RSV ja kaum die Forderung Eures Mandanten beglichen haben, sondern lediglich die Kosten. Oder redest Du von einem Kostenfestsetzungsbeschluss?
Marlen98
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 28.09.2020, 16:52
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#4

23.08.2021, 14:21

Nein, die RSV hat auf die Forderung eine Zahlung in Höhe von 700,00 € geleistet und zzgl. unsere Kosten gezahlt. Der Titel ist damit nicht vollständig beglichen. Unsere Mandantschaft war aber mit einer Zahlung in Höhe von 700,00 € einverstanden, da er ansonsten gar nicht an ein Teil seines Geldes gekommen wäre.
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#5

24.08.2021, 12:31

Hä? Ich blicke irgendwie nicht durch.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#6

24.08.2021, 14:10

Marlen98 hat geschrieben:
23.08.2021, 14:21
Nein, die RSV hat auf die Forderung eine Zahlung in Höhe von 700,00 € geleistet und zzgl. unsere Kosten gezahlt. Der Titel ist damit nicht vollständig beglichen. Unsere Mandantschaft war aber mit einer Zahlung in Höhe von 700,00 € einverstanden, da er ansonsten gar nicht an ein Teil seines Geldes gekommen wäre.

Das heißt, die RSV der Gegenseite hat was bezahlt und nicht die eigene? Das klingt so, als hättet ihr einen Vergleich geschlossen, dass gegen Zahlung von 700,00 € auf den Rest verzichtet wird. Ist das richtig.
Trotzdem bleibt es dabei, dass der Titel nur dem Schuldner zusteht und nicht der RSV, wie Anahid schon gesagt hat.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

25.08.2021, 07:34

Ich glaube eher, daß die RSV des Mandanten gezahlt hat, um die hohen Kosten für eine Vollstreckung in Österreich zu vermeiden (Wirtschaftlichkeitsprinzip), hatten wir kürzlich auch.
Dann ist der Titel der RSV auszuhändigen, weil die sich das Geld ja immer noch vom SC zurückholen kann, wenn sie das möchte.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
scully
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 26.03.2008, 21:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

25.08.2021, 09:32

Wow, dass möchte ich auch mal erleben, dass die eigene RSV dem Mandanten etwas zahlt zur Vermeidung weiterer Kosten... Ist die Zwangsvollstreckung in Österreich sooo teuer?

Aber warum überhaupt der Stress über die Titelherausgabe... Man könnte auch einfach warten, ob dieser herausgefordert wird.
Antworten