Guten Morgen,
in einer Angelegenheit haben wir die Vollstreckung angedroht und die Kosten dafür 0,3 Gebühr (3309 VV) in Rechnung gestellt. Die Hauptforderung wurde dann beglichen. Die Kosten für die Vollstreckungsandrohung aber nicht.
Wie komme ich zu dem Geld? Titel beschaffen (Mahnbescheid) oder ein GV Auftrag nur wegen dieser Gebühr? Dann bekomme ich für die Androhung kein Geld, wohl aber für den GV-Auftrag, oder?
Danke!
Vollstreckungsandrohung Kosten geltend machen
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Sehr guter Gedanke.
Die RSV schrieb "Zum Ausgleich der Rechnung" bei der Überweisung in die Betreffzeile neben der Schadennummer und dem Aktenzeichen. Mit Rechnung ist wohl der KfB gemeint.
Darf ich eigentlich die RSV des Gegners an dessen Anwalt vorbei anrufen? Der Anwalt reagiert nicht.
Die RSV schrieb "Zum Ausgleich der Rechnung" bei der Überweisung in die Betreffzeile neben der Schadennummer und dem Aktenzeichen. Mit Rechnung ist wohl der KfB gemeint.
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- Anahid
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Kosten der Vollstreckungsandrohung kannst Du über das Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
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Danke. Wo finde ich dazu ein Muster?
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Danke!!!
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Ich habe hierzu auch mal eine Frage. Ich habe die Kosten für die Vollstreckungsandrohung immer festgesetzt bekommen, nunmehr habe ich einen ganz wehrhaften Anwalt auf der Gegenseite der meint, die Kosten für die ZV-Androhung seien nicht angefallen, da in unserem über beA eingereichtem Aufforderungsschreiben keine Vollmachtsurkunde beilag. Wir waren aber bereits im gerichtlichen Verfahren tätig. und ich meine, die Tatsache, dass ich im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung bin, genügt als Nachweis der Bevollmächtigung zumindest bei einer Zahlungsaufforderung an die Gegenseite, wenn ich im gerichtlichen Verfahren schon tätig war. Habt ihr damit auch schon Erfahrungen gemacht?
- Anahid
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Nein, so einen Spezialisten hab ich nicht, aber ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Vorlage einer Vollmacht nicht erforderlich ist. Ich hatte hier zuletzt so einen Spezialisten, der der Auffassung war, dass wir der Gegenseite erst eine Kontoverbindung hätten mitteilen müssen und daher die Gebühr nicht angefallen sei. Beantrag einfach die Festsetzung.
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