Gesonderte Beantragung der Vollstreckung des Haftbefehls

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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12Sylvia34
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#1

17.08.2021, 13:25

Hallo,
ich hoffe, ich bekomme hier Hife. Ich habe einen ZV-Auftrag gemacht mit Abgabe der e.V. und Weiterleitung des Antrags auf Verhaftung des Schuldners.
Nun kriege ich Mitteilung des GV, die Vollstreckung des Haftbefehls möge gesondert beantragt werden.
Der Haftbefehl liegt nun vor, allerdings bin ich mir unsicher wegen der Kreuzchen. Was kreuze ich nun an? H und dann das 3. Kreuz oder I??? Ich habe keine Ahnung :wink2
Und wie ist es mit den Kosten? Muss ich unsere Gebühren noch einmal beantragen?
12Sylvia34
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#2

17.08.2021, 13:52

Also Gebühren sind quatsch, das habe ich nun herausgefunden. Ich werde jetzt das I ankreuzen und gut ist, anderes kann es ja eigentlich gar nicht sein.
Geiselmann
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#3

17.08.2021, 19:05

ZPO § 802g, § 802c (Haftauftrag im Anschluss an Vermögensauskunftsantrag)
1. Hat der Gläubiger im Formularauftrag angekreuzt, dass nach Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft im Falle des Nichterscheinens durch das Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen werden und dieser Haftbefehl im Anschluss vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden soll, ist es nicht erforderlich, einen erneuten Verhaftungsauftrag mit gesondertem Schreiben zu erteilen.
2. Der Erlass des Haftbefehls durch das Vollstreckungsgericht stellt keine außerprozessuale Bedingung dar.
- LG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2018 – 3 T 90/17 -DGVZ 7-2018, 165 -
Mit einer Anmerkung von Stefan Mroß, Schriftleiter der DGVZ

ZPO § 802 g; GVFV § 1 (Antrag auf Vollziehung des Haftbefehls als innerprozessuale Bedingung)
Stellt der Gläubiger in dem für Vollstreckungsaufträge bestimmten Formular sogleich den Antrag auf Vornahme der Verhaftung des Schuldners, so liegt hierin eine innerprozessuale Bedingung. Danach hat der Gerichtsvollzieher den Auftrag auszuführen, sobald das Gericht den Haftbefehl erlassen und auf Antrag des Gläubigers dem Gerichtsvollzieher zugeleitet hat.
- LG Stuttgart, Beschluss vom 11.7.2017 - 2 T 217/17 -

S. Geiselmann
12Sylvia34
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#4

18.08.2021, 08:33

Aber was soll ich machen, wenn der GV es mir so zurückschickt? Auch mein Anruf bei ihm war wirkungslos, er möchte es so und fertig.
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icerose
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#5

18.08.2021, 14:46

12Sylvia34 hat geschrieben:
17.08.2021, 13:52
Ich werde jetzt das I ankreuzen
So soll es sein. Die Felder erklären sich doch recht gut, finde ich. Schick dem GV dann nur die ausgefüllten Seiten. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
12Sylvia34
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#6

19.08.2021, 08:35

Ja, wenn man sich erst einmal damit beschäftigt, ist es nicht schwierig.
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