Umschreibung Vollstreckungsstitel wg. Verschmelzung Gläubiger
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Hi, kurze Frage: Ich habe einen Antrag auf Umschreibung des Vollstreckungstitels gestellt. Den muss ich doch nur einfach im Original an das Gericht schicken oder? Die Gegenseite interessiert das doch nicht. LG
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Doch, die Gegenseite ist zu hören, § 730 ZPO.
Kann bedeutet für den Rpfl. muss!
S. Geiselmann
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S. Geiselmann