Umschreibung Vollstreckungsstitel wg. Verschmelzung Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Natascha_74
Foren-Praktikant(in)
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#1

11.08.2021, 09:26

Hi, kurze Frage: Ich habe einen Antrag auf Umschreibung des Vollstreckungstitels gestellt. Den muss ich doch nur einfach im Original an das Gericht schicken oder? Die Gegenseite interessiert das doch nicht. LG
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
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Beruf: Rechtspfleger

#2

15.08.2021, 07:57

Doch, die Gegenseite ist zu hören, § 730 ZPO.
Kann bedeutet für den Rpfl. muss!

S. Geiselmann
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