Benötigt verbundener Beschluss ebenfalls eine Klausel?
Verfasst: 02.08.2021, 12:32
Hallo Ihr Lieben,
ich stecke etwas fest. Folgendes Problem nenne ich momenta mein Eigen:
Wir haben ein VU. Gegen dieses VU wurde Einspruch eingelegt. Über den Einspruch wurde mit Endurteil entschieden, dass VU aufrecht erhalten bleibt. Ich habe durch die Suche nun herausgefunden, dass dieses Urteil keine Klausel benötigt. Muss ich es denn bei der ZV dabeilegen?
Weitere Frage: Das VU wurde mit einem Beschluss vom Gericht verbunden (das Gericht hatte vergessen, in dem VU die von uns eingeklagten außergerichtlichen Kosten mit aufzunehmen). Benötige ich zur Durchführung der ZV auf dem Beschluss jetzt auch noch eine Klausel, oder reicht die auf dem VU?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
ich stecke etwas fest. Folgendes Problem nenne ich momenta mein Eigen:
Wir haben ein VU. Gegen dieses VU wurde Einspruch eingelegt. Über den Einspruch wurde mit Endurteil entschieden, dass VU aufrecht erhalten bleibt. Ich habe durch die Suche nun herausgefunden, dass dieses Urteil keine Klausel benötigt. Muss ich es denn bei der ZV dabeilegen?
Weitere Frage: Das VU wurde mit einem Beschluss vom Gericht verbunden (das Gericht hatte vergessen, in dem VU die von uns eingeklagten außergerichtlichen Kosten mit aufzunehmen). Benötige ich zur Durchführung der ZV auf dem Beschluss jetzt auch noch eine Klausel, oder reicht die auf dem VU?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!