PfÜB § 840 Kreuz vergessen, wie nachreichen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Xsweety
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#1

29.07.2021, 09:04

HalliHallo,
mir ist ein dummer Fehler passiert. :patsch Ich habe einen PfüB beantragt, der auch zugestellt worden ist. Leider habe ich das Kreuz für § 840 ZPO vergessen. Nun hab ich hier schon Beiträge gefunden bzw. auch im Zöller Kommentar, dass das nachgefordert werden kann. Dass unter Bezugnahme auf den PfüB über den GV zugestellt werden kann. Frage: Kann das in einem Schriftsatz direkt an den GV erfolgen oder muss ich über das Gericht das an den GV schicken? Kann das formlos im Schriftsatz erfolgen oder muss ich das PfÜB-Formular nutzen. Stehe echt gerade auf dem Schlauch (weil noch nie passiert) :kopfkratz
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Adora Belle
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#2

29.07.2021, 10:53

Am besten telefonierst Du dazu mit dem GV. Wir hatten das Problem letztens auch, und nach vielen Irrungen konnten wir uns mit dem GV darauf einigen, den Antrag mit formlosem Schreiben direkt an ihn nachzuholen.
Xsweety
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#3

29.07.2021, 13:14

Vielen lieben Dank für die Antwort, mach ich glatt 😊
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