Beschluss OLG zu Sicherungsvollstreckung - was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gewusel
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#1

28.07.2021, 12:51

Huhu!

Uns liegt ein Beschluss (beglaubigte Kopie) des OLG vor mit der Bewilligung zur Sicherungsvollstreckung. Einen Pfb hatten wir beigefügt. Der ist im Beschluss integriert.

Wie geht es denn jetzt weiter? Lasse ich den Beschluss durch GVZ an Schuldner und Drittschuldner zustellen? Weitere ZV-Maßnahmen kann ich aber noch nicht einleiten, da wir noch auf die Vollstreckbarkeitserklärung warten müssen?

Herrje, ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Lieben Dank vom
Gewusel
Geiselmann
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#2

01.08.2021, 09:39

Was steht denn genau im Beschluss des OLG drin?

S. Geiselmann
gewusel
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#3

16.08.2021, 11:27

Danke, die Zustellung durch den GVZ ist zwischenzeitlich erfolgt. 👍
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