ZV vorläufig eingestellt wg. Pfändungsschutzantrag
Verfasst: 27.07.2021, 14:14
Halli hallo ,
ich habe hier in einer Sache (es ist immer wieder diese eine Sache!) einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, wonach es heißt:
Danke für die Hilfe =)
ich habe hier in einer Sache (es ist immer wieder diese eine Sache!) einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, wonach es heißt:
Was hat das nun langfristig für unsere Forderung zu bedeuten? Der Schuldner ist bereits über einen außergerichtlichen Einigungsversuch auf Basis eines Schuldenbereinigungsplans an uns herangetreten. Wir haben diesem zugestimmt, aber noch keine genaue Aufstellung etc. bekommen. Den PfüB haben wir dennoch aufrecht erhalten.wird die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ... bis zur Entscheidung über den Pfändungsschutzantrag des Schuldners ... betreffend das Konto ... einstweilen ohne Sicherheitsleistung eingestellt mit der Maßgabe, dass die Drittschuldner zu 1) die gepfändeten Gelder - soweit die Beträge den bisherigen Freibetrag nach § 850k ZPO übersteigen - weder an den Gläubiger noch an den Schuldner auszahlt...
Gründe: Der Schuldner hat mit dem o. g. Antrag die Aufhebung der Pfändung des o. g. Kontos i. H. des pfändbaren Betrages im Sinne des § 850k ZPO beantragt.
Danke für die Hilfe =)