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Einspruch gegen VU nach vorläufigem Zahlungsverbot - trotzdem noch Pfüb beantragen

Verfasst: 26.07.2021, 12:46
von WonWon
Ihr Lieben,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich hab ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt und zwei Tage danach den Einspruch gegen das Versäumnisurteil erhalten. - Heute ist nun die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils gekommen. Muss ich trotzdem auch wenn der Einspruch schon da ist, noch einen Pfüb hinterher jagen? Ich hänge gerade total?
Lieben Dank für eure Antworten...
VG
WonWon

Re: Einspruch gegen VU nach vorläufigem Zahlungsverbot - trotzdem noch Pfüb beantragen

Verfasst: 26.07.2021, 17:10
von Pepples
Ein VU ist in der Regel vorläufig vollstreckbar. Wenn das gewünscht ist, kann weiter vollstreckt werden.