Einspruch gegen VU nach vorläufigem Zahlungsverbot - trotzdem noch Pfüb beantragen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WonWon
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#1

26.07.2021, 12:46

Ihr Lieben,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich hab ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt und zwei Tage danach den Einspruch gegen das Versäumnisurteil erhalten. - Heute ist nun die vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils gekommen. Muss ich trotzdem auch wenn der Einspruch schon da ist, noch einen Pfüb hinterher jagen? Ich hänge gerade total?
Lieben Dank für eure Antworten...
VG
WonWon
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#2

26.07.2021, 17:10

Ein VU ist in der Regel vorläufig vollstreckbar. Wenn das gewünscht ist, kann weiter vollstreckt werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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