Unpfändbarer Betrag - pro rata?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Renata1980
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#1

24.07.2021, 17:35

Mir stehen langsam die Haar zu Berge mit diesem Mandat :patsch

Es geht um Dauer-Pfändung von Kindesunterhalt (minderjährig) und Mehrbedarf.

Der Schuldner pingpongt nun zwischen Krankengeld- und Entgeltfortzahlungs-Bezug hin und her, in dem er unterschiedliche ICD 10-Diagnoseschlüssel auf der AU bietet und sich die Krankenkasse nicht mehr zur Krankengeldzahlung veranlasst sieht.

Der Informationsfluss von den Drittschuldner ist mehr als langsam und dauernachfassen notwendig

Sowohl Krankenkasse als auch die beiden Arbeitgeber haben PfÜBs (es geht um Kindesunterhalt und Mehrbedarf)

Die Einkommen der beiden Arbeitgeber sind zusammenzurechnen, allerdings berücksichtigt das der Hauptarbeitgeber nicht.

Die Krankenkasse hat das Einkommen mit dem Nebenbeschäftigungs-AG zusammenzurechnen, macht das aber auch nicht.

Nun besteht die Gefahr, dass der "unter Monat Abrechnung" - wenn der Schuldner nach 6 Wochen wieder in den Krankengeldbezug gehen sollte wäre das Mitte August - jeder Drittschuldner den vom VG festgesetzten unpfändbaren Betrag von 1000 Euro einsetzt, dem Schuldner somit 3x1000 Euro "zur Verfügung" stünde.

Was kann ich machen, dass unterbunden wird, dass jeder Drittschuldner für seine Monatszahlung den vollen vom VG festgesetzten unpfändbaren Betrag von 1000 Euro ansetzt?
Im PfÜB steht: unpfändbarer Betrag 1000 Euro PRO MONAT!

Vielen Dank für Eure Hilfe :thx
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Anahid
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#2

27.07.2021, 13:04

Wenn Drittschuldner sich gegen die Anordnungen in einem PfÜB sperren bleibt in der Regel nur die Drittschuldnerklage. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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