Drittauskunft Juristische Person
Verfasst: 22.07.2021, 18:05
Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt. Sitz der GmbH in xy, GF im Ausland wohnhaft. Abnahme VAK daher nicht möglich. Wir hätten gerne die Drittauskünfte beim Zentralamt für Steuern. Gerichtsvollzieher am Sitz der GmbH teilt mit er ist nicht zuständig, weil zwar Sitz da, aber örtlich keine Geschäftstätigkeit feststellbar. Wie kommen wir an die Drittauskünfte? Hat der Gerichtsvollzieher recht, dass er nicht zuständig ist? Sitz ist laut Handelsregister nach wie vor in seinem Gerichtsbezirk.
Danke für eure Hilfe
folgender Sachverhalt. Sitz der GmbH in xy, GF im Ausland wohnhaft. Abnahme VAK daher nicht möglich. Wir hätten gerne die Drittauskünfte beim Zentralamt für Steuern. Gerichtsvollzieher am Sitz der GmbH teilt mit er ist nicht zuständig, weil zwar Sitz da, aber örtlich keine Geschäftstätigkeit feststellbar. Wie kommen wir an die Drittauskünfte? Hat der Gerichtsvollzieher recht, dass er nicht zuständig ist? Sitz ist laut Handelsregister nach wie vor in seinem Gerichtsbezirk.
Danke für eure Hilfe