Verjährung Zinsen
Verfasst: 21.07.2021, 14:04
Hallo an Alle
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2003, in 2009 eine Vollstreckungshandlung und Eintragung Zwangssicherungshypothek, danach keine weiteren Vollstreckungshandlungen.
Nun muss die Forderung gegenüber dem Schuldner beziffert werden. Wie errechnet sich der Zinsanspruch? Sind die Zinsen verjährt?
Sind die nicht kapitalisierten Zinsen, die in der Forderungsaufstellung zum Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek Berücksichtigung gefunden haben, ebenfalls verjährt oder können diese noch geltend gemacht werden?
Für welchen Zeitraum kann ich Zinsen jetzt noch geltend machen?
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2003, in 2009 eine Vollstreckungshandlung und Eintragung Zwangssicherungshypothek, danach keine weiteren Vollstreckungshandlungen.
Nun muss die Forderung gegenüber dem Schuldner beziffert werden. Wie errechnet sich der Zinsanspruch? Sind die Zinsen verjährt?
Sind die nicht kapitalisierten Zinsen, die in der Forderungsaufstellung zum Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek Berücksichtigung gefunden haben, ebenfalls verjährt oder können diese noch geltend gemacht werden?
Für welchen Zeitraum kann ich Zinsen jetzt noch geltend machen?