Schuldner wechselt KK während Krankengeldbezug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Renata1980
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#1

19.07.2021, 18:03

Hallo Zusammen
never ending story: der Schuldner - laufender Kindesunterhalt für Minderjährige - hat im Krankengeldbezug die KK gewechselt und ist nach Anfrage beim Arbeitgeber weiter krank gemeldet.
Hat jemand einen Tipp, wie ich die neue Krankenkasse pfänden kann die nicht bekannt ist?
Die alte Krankenkasse hat PfÜB - und auch der Arbeitgeber/die Arbeitgeber, die jedoch im Sinne des Schuldners agieren -.
Vielen Dank und liebe Grüße
Zuletzt geändert von Renata1980 am 19.07.2021, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Feldhamster
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#2

19.07.2021, 18:06

Abgabe Vermögensauskunft beantragen
Renata1980
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#3

19.07.2021, 18:14

Feldhamster hat geschrieben:
19.07.2021, 18:06
Abgabe Vermögensauskunft beantragen
das wäre ebenfalls eine never ending story. Der Schuldner würde nicht zur Vermögensauskunft erscheinen und es damit herauszögern.
In den nachfolgenden PfÜBs bzgl. Kostenfestsetzungsbeschluss hatte ich die Nebenrechte - somit Herausgabe von Leistungsbescheiden, Kontoauszüge, Lohnbescheide etcetc. - direkt an die Drittschuldner, weil der Schuldner seiner Auskunfts- und Herausgabepflicht nicht nachkommt.
Gibt es andere Möglichkeiten, diesen Informationsfluss zu beschleunigen?
Es gibt insgesamt 4 PfÜBs.
Sowohl der Schuldner als auch die Drittschuldner müssten Informationen liefern aufgrund der PfÜBs.
Feldhamster
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#4

19.07.2021, 18:21

Wenn du die Kontoauszüge bekommst, müsste sich bei der nächsten Krankengeldzahlung der Name der neuen Krankenkasse doch ergeben bzw ersichtlich sein?
Coco Lores
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#5

20.07.2021, 08:56

Feldhamster hat geschrieben:
19.07.2021, 18:21
Wenn du die Kontoauszüge bekommst, müsste sich bei der nächsten Krankengeldzahlung der Name der neuen Krankenkasse doch ergeben bzw ersichtlich sein?
Ich vermute, dass sie die Kontoauszüge vom Beitragskonto des Schuldners bei der alten Krankenkasse meinte und nicht die vom Schuldner selbst, denn sie sagte ja, dass er seinen Pflichten nie nachkommt.

Theoretisch müsste man doch über den Arbeitgeber an die Krankenkasse kommen, oder mal bei der bisherigen Krankenkasse anrufen und fragen, ob die wissen wie die neue heißt. Manchmal hat man Glück
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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