Pfändung GmbH-Anteil /Stammeinlage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maxine
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#1

19.07.2021, 15:03

Hallo an alle!

Ich sitz mal wieder vor tausend Fragezeichen...

Ich habe einen Titel gegen eine GmbH, Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft gegenüber dem GF der GmbH hab ich auch. Der GF ist aber zwischenzeitlich im Ausland (Ungarn).
Die GmbH gibt es noch, jedenfalls ist sie noch eingetragen usw.

Wie komm ich am besten voran? Mandant hat schon so viel Geld investiert und es geht nicht voran.

Ich würde GmbH Anteil pfänden und die Stammeinlage. Hat das schonmal jemand gemacht und vor allem mit Erfolg?
GF ist alleiniger Gesellschafter.
Am Sitz der GmbH ist nie jemand anzutreffen. Telefonisch ist dort auch niemand mehr zu erreichen. Also fraglich, ob das alles was bringt.

Insolvenzantrag stellen wäre ja auch ein gutes Druckmittel, aber was bringt es am Ende...

Ach man, echt verzwickt.
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Anahid
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#2

20.07.2021, 09:11

Du kannst eine Stammeinlage nur dann pfänden, wenn sie noch nicht eingezahlt ist und dafür hast Du keinen Hinweis. Da wäre ich also vorsichtig. Drittschuldner wäre der Gesellschafter, der ja wohl jetzt in Ungarn sitzt. Der wird Dir im Zweifel keine Drittschuldnerauskunft geben. Also was dann? Drittschuldnerklage? Scheint mir wenig sinnvoll.

Insolvenzantrag stellen gut und schön. Das Kostenrisiko ist Dein Mandant bereit zu tragen?
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maxine
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#3

20.07.2021, 09:29

Der Geschäftsführer hat scheinbar auch in Ungarn eine Firma...

Ich bin ehrlich gesagt mit meinem Latein am Ende. Der Mandant hat schon so viel investiert in dieses Verfahren (läuft seit 2017) und es geht um ne ganze Menge Geld.
Die letzte Bilanz der GmbH wurde 2019 veröffentlicht. Ans TElefon geht da schon ewig keiner mehr. Die Gerichtsvollzieherin hatte die Zwangsöffnung der Geschäftsräume vorgeschlagen. Aber kostet ja auch erstmal nicht wenig und nur um dann zu sehen, dass voraussichtlich nichts drin ist...
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#4

20.07.2021, 12:51

Ich verstehe durchaus, das so etwas frustrierend ist. Aber wir können nicht immer gewinnen. :ka

Du musst halt den Mandanten fragen, ob der noch weiteres Geld mit fraglichem Erfolg investieren will. Ich geh davon aus, dass die Forderung nicht realisiert werden kann, so ärgerlich das auch ist.
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#5

20.07.2021, 13:05

Danke dir! :wink2
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