Räumung Untermieter mit eV - kompliziert
Verfasst: 19.07.2021, 10:03
Aaaaaaalso.......
Wir sind für eine Wohnungsgesellschaft bzw. deren Hausverwaltung tätig. So weit, so gut.
Das Übliche.... Mietschulden ohne Ende - Räumungsverfahren gegen Mieterin - VU - Räumungsauftrag an GVZ....
Dann die Mitteilung, dass die Mieterin dort gar nicht wohnt, sondern untervermietet hat, Untermieter ist auch dort gemeldet. Da wir gegen den Untermieter keinen Beschluss haben, keine Räumung...
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Ausfertigung bekommen - vertretender Kollege hat die Ausfertigung an den Untermieter zustellen lassen - ist noch unterwegs.
Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter? Brauche ich dafür vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung? Oder kann ich mit der zurückgesandten, zugestellten beglaubigten Abschrift meines Beschlusses den Räumungsantrag auf den Weg bringen?
Oder finde ich den zuständigen GVZ raus und stelle nachträglich den Räumungsantrag, weil er die Unterlagen eh schon hat?
Sorry, aber die Dreistigkeit, die Miete nicht zu zahlen und unterzuvermieten, hatte ich noch nie.
Bin für jeden Tipp dankbar und entschuldige mich im Voraus, falls es so einen Post schon gab. Ich habe alles Mögliche in der Suchfunktion eingegeben, aber nichts Passendes gefunden.
Wir sind für eine Wohnungsgesellschaft bzw. deren Hausverwaltung tätig. So weit, so gut.
Das Übliche.... Mietschulden ohne Ende - Räumungsverfahren gegen Mieterin - VU - Räumungsauftrag an GVZ....
Dann die Mitteilung, dass die Mieterin dort gar nicht wohnt, sondern untervermietet hat, Untermieter ist auch dort gemeldet. Da wir gegen den Untermieter keinen Beschluss haben, keine Räumung...
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Ausfertigung bekommen - vertretender Kollege hat die Ausfertigung an den Untermieter zustellen lassen - ist noch unterwegs.
Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter? Brauche ich dafür vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung? Oder kann ich mit der zurückgesandten, zugestellten beglaubigten Abschrift meines Beschlusses den Räumungsantrag auf den Weg bringen?
Oder finde ich den zuständigen GVZ raus und stelle nachträglich den Räumungsantrag, weil er die Unterlagen eh schon hat?
Sorry, aber die Dreistigkeit, die Miete nicht zu zahlen und unterzuvermieten, hatte ich noch nie.
Bin für jeden Tipp dankbar und entschuldige mich im Voraus, falls es so einen Post schon gab. Ich habe alles Mögliche in der Suchfunktion eingegeben, aber nichts Passendes gefunden.